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Wiki zum Rechtsthema Verwaltungsrecht

Informationen zum Verwaltungsrecht
Das deutsche Verwaltungsrecht ist neben dem Staatsrecht Teil des Öffentlichen Rechts und gilt als Recht der Exekutive und der Staatsverwaltung. In ihm sind die Regeln der Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern verankert. Es regelt aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Als Verwalten wird das Besorgen eigener oder fremder Angelegenheiten bezeichnet. Die Staatsverwaltung erfüllt also öffentliche Aufgaben mithilfe der Organe des Staates. Als Teil der Staatsgewalt kümmert sie sich um Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Im allgemeinen Verwaltungsrecht sind die Regeln der grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen verankert, die in jeglichem Verwaltungsverfahren vorkommen und hier benötigt werden, wobei das jeweilige Sachgebiet keine Rolle spielt. Zum allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht gehören im Einzelnen:
  • die Handlungsformen der Verwaltung:

    • Verwaltungsakt
    • Verwaltungsrealakt
    • Rechtsverordnung
    • Satzung
    • öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • das Verfahren für das Zustandekommen von Verwaltungsakten

  • den Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, hauptsächlich Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten

  • die besonderen Verfahrensarten, nämlich
    • Planfeststellungsverfahren
    • förmliches Verwaltungsverfahren

    • die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen, insbesondere

      • das Zwangsgeld
      • die ersatzvornahme
      • den unmittelbaren Zwang

  • die Organisation der Verwaltung
Das allgemeine Verwaltungsrecht fasst die Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden im (Bundes-)Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und der Landesbehörden in Landesverwaltungsverfahrensgesetzen zusammen, wobei sich beide Gesetze inhaltlich weitestgehend gleichen.
Besonderes Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht ist in besonderer Form auf die Ansprüche bestimmter sachlicher Verwaltungsaufgaben zugeschnitten, wobei die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts auf die des allgemeinen Verwaltungsrechts aufbauen, sie ergänzen bzw. abändern. Im Gegensatz dazu wird das besondere Verwaltungsrecht vom allgemeinen Verwaltungsrecht an den Stellen vervollständigt, die keine eigenständigen Regelungen vorweisen können. Das besondere Verwaltungsrecht ist wie folgt strukturiert:
  • das Ordnungsrecht bzw. das Recht der Gefahrenabwehr beinhaltet:

    • allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
    • Bauordnungsrecht
    • Versammlungsrecht
    • Ausländerrecht

  • das Kommunalrecht beinhaltet:

    • Kommunalverfassungsrecht
    • Kommunales Abgabenrecht

  • das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht beinhaltet:

    • Raumordnungsrecht, Landesplanungsrecht
    • Städtebaurecht

  • das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht beinhaltet:

    • Gewerberecht mit

      • Gaststättenrecht
      • Handwerkerrecht
      • Beförderungsrecht

    • Energierecht
    • Kartellrecht
    • Telekommunikationsrecht

  • das Umweltrecht mit:

    • Immissionsschutzrecht
    • Abfallrecht
    • Wasserrecht
    • Bodenschutzrecht

  • das Schul- und Hochschulrecht

  • das öffentliche Dienstrecht mit:

    • Beamtenrecht
    • Wehr- und Zivildienstrecht

  • das Sozialrecht

  • das gesamte Verkehrsrecht mit:

    • Straßenverkehrsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
Das besondere Verwaltungsrecht ist in Bundes- und Landesgesetzen verankert. Gefahrenabwehr- und Kommunalrecht sind hierbei dem Landesrecht zuzuordnen, Umweltrecht, Planungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht hingegen dem Bundesrecht. Das Landesrecht ergänzt häufig die bundesgesetzlichen Bestimmungen bzw. führt sie aus. Das europäische Recht überlagert bzw. beeinflusst auf vielen Gebieten das besondere Verwaltungsrecht.

Verwandte "Verwaltungsrecht" Rechtsbegriffe

Behörde, Verwaltung, Zivildienst, Dienstaufsichtsbeschwerde, Verwaltungsakt, GEZ, Wehrdienst, Öffentlich rechtlicher Vertrag, Meldepflicht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verwaltungsrecht - Ihr Verwaltungsrecht Informationstipp

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