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Wiki zum Rechtsthema Behörde
Informationen zu Behörde
Als Behörden werden Ämter oder auch staatliche Einrichtungen bezeichnet, die die Aufgabe haben, staatliche Verwaltungsaufgaben umzusetzen, die durch gesetzliche Regelungen bestimmt werden und damit auch Dienstleistungen des Staates gegenüber den Bürgern des Staates.
Die Behörde stellt das Organ der entsprechenden Körperschaft dar, für die sie tätig ist, und bezieht ihren Auftrag aus den Staatsgesetzen und unterliegt ebenso dem Bundesrecht als auch dem Landes- oder Kommunalrecht des jeweiligen Bezirks. Daher unterscheidet man auch zwischen Bundesbehörden, Landesbehörden und Kommunalbehörden. Gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG definiert das Gesetz eine Behörde wie folgt:
»Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt«.
Die Behörde stellt das Organ der entsprechenden Körperschaft dar, für die sie tätig ist, und bezieht ihren Auftrag aus den Staatsgesetzen und unterliegt ebenso dem Bundesrecht als auch dem Landes- oder Kommunalrecht des jeweiligen Bezirks. Daher unterscheidet man auch zwischen Bundesbehörden, Landesbehörden und Kommunalbehörden. Gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG definiert das Gesetz eine Behörde wie folgt:
»Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt«.
Strukturierung von Behörden
Die Aufgaben sowie auch Zuständigkeiten der einzelnen Behörden, deren Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe werden ebenso durch Gesetze festgelegt als auch durch Verordnungen, Satzungen, Geschäftsordnungen und Erlässe, die alles Wesentliche regeln und eindeutig und verständlich darlegen. Die Zuständigkeit in Bezug auf behördliche Entscheidungen, die einen Eingriff in die Bürgerrechte darstellen, obliegt der Verwaltungsgerichtsbarkeit, durch die diese Entscheidungen geprüft werden.
Weiterhin unterliegen Behörden auch der Überprüfung der Fach- und der Kommunalaufsicht durch weitere Behörden, die dieser übergeordnet sind. Einen Einblick in alle Vorgänge hat allerdings in erster Linie lediglich die Dienstaufsichtsbehörde, die nur dann aktiv wird, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt ist. Die Bundes- und Landesbehörden werden durch die Dezernate oder Referate getragen, wobei es an dieser Stelle verschiedene Abteilungen gibt, die sich mit den einzelnen Vorgängen befassen. Das Auftreten der einzelnen Behörden erfolgt im eigenen Namen.
Weiterhin unterliegen Behörden auch der Überprüfung der Fach- und der Kommunalaufsicht durch weitere Behörden, die dieser übergeordnet sind. Einen Einblick in alle Vorgänge hat allerdings in erster Linie lediglich die Dienstaufsichtsbehörde, die nur dann aktiv wird, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgt ist. Die Bundes- und Landesbehörden werden durch die Dezernate oder Referate getragen, wobei es an dieser Stelle verschiedene Abteilungen gibt, die sich mit den einzelnen Vorgängen befassen. Das Auftreten der einzelnen Behörden erfolgt im eigenen Namen.
Behörden in Kommunen und Gemeinden
Unabhängig von den Bundes- und Landesbehörden werden auch Ämter in Regierungsbezirken eingerichtet, wobei dies in einem direkten Zusammenhang mit der Gliederung der Verwaltungsaufgaben steht. Bei den Behörden kann es sich ebenso um Behörden handeln, die lediglich für die Landkreise zuständig sind, als auch um Behörden, deren Zuständigkeit die einzelnen Städte und Gemeinden sind.
Verwandte "Behörde" Rechtsbegriffe
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