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Wiki zum Rechtsthema Verwaltungsakt

Informationen zu Verwaltungsakt
Bei einem Verwaltungsakt, abgekürzt auch VA, wird eine handlungsausführende Tätigkeit staatlicher Organe im Bereich des öffentlichen Rechtes wie Verwaltungen bezeichnet. Gemäß § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, abgekürzt auch VwVfG wird der Begriff des Verwaltungsaktes wie folgt definiert: ein »Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft«. Das bedeutet, dass ein Obrigkeitsverhältnis vorausgesetzt wird und damit auch das Verhältnis vom Staat zum Bürger sowie das zwischen verschiedenen Staatsgewaltträgern.
Rechtsgrundlage Verwaltungsakte
Grundsätzlich fällt jede Verfügung oder Entscheidung eines Verwaltungsorgans in den Bereich Verwaltungsakte. Dazu gehört letztendlich auch jede hoheitliche Handlung und Maßnahme, die zur Regelung bestimmter Vorgänge dient. Geregelt werden Verwaltungsakte über die §§ 35 bis 52 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie auch über die einzelnen Rechtsnormen der Bundesländer, die sich mit dem verwaltungsrechtlichen Bereich befassen.

Darüber hinaus stellen §§ 118 bis 133 der Abgabenordnung, abgekürzt auch AO, und §§ 31 bis 51 SGB X einen speziellen Bereich des Verwaltungsrechtes in Zusammenhang mit den Regelungen zu Sozialversicherungen und weiteren Sozialrechten dar. Durch die Verwaltungsverfahrensgesetze wird geregelt, wie ein Verwaltungsakt gestaltet sein muss und wie sich das Verfahren im Vorfeld darstellt. Die damit einhergehenden Rechtsfolgen werden durch die Prozessordnungen festgelegt, zu denen beispielsweise die Verwaltungsgerichtsordnung oder auch die Finanzgerichtsordnung gehört.
Durchsetzung von Verwaltungsakten
Für die Umsetzung eines Verwaltungsaktes sind zwischen dem Staat und den Bürgern entsprechende Rechtsfolgen notwendig. Zu diesen gehören der Rechtsschutz und damit auch die Fristen, in denen einen Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Der Verwaltungsakt erhält nach Ablauf dieser Frist Bestandskraft und hat den Status eines vollstreckbaren Titels.

Verwandte "Verwaltungsakt" Rechtsbegriffe

Verwaltungsrecht, Behörde, Verwaltung, Zivildienst, Dienstaufsichtsbeschwerde, GEZ, Wehrdienst, Öffentlich rechtlicher Vertrag, Meldepflicht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verwaltungsakt - Ihr Verwaltungsakt Informationstipp

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