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Wiki zum Rechtsthema GEZ

Informationen zu GEZ
GEZ stand als Abkürzung für die Gebühreneinzugszentrale, welche für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständig war, jedoch nach dem 31. Dezember 2012 in den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übergegangen ist. Bei diesem handelt es sich um die nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, welche durch die neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten betrieben wird. Durch den Beitragsservice werden die Gelder, die in Zusammenhang mit den entstehenden Beiträgen eingezogen werden, an die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie auch die des ZDF und das Deutschlandradio weitergeleitet.

Darüber hinaus auch an die vierzehn zuständigen Landesmedienanstalten, welche zuständig sind für die Aufsicht des privaten Rundfunks. Mit der Umbenennung der GEZ wurde gleichsam auch ein neues Gebührenmodell gültig, welches sich wesentlich weniger kostenintensiv auswirkt, jedoch noch immer stark umstritten ist, wie auch die Funktion des Beitragsservice selbst und die Tatsache, dass der Service durch die Bürger nicht abgelehnt werden kann.
Informationen zum Beitragsservice
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Beitragsservice um eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft handelt, ist dieser auch keine juristische Person, sondern stellt lediglich einen Bereich der Rundfunkanstalten dar. Allerdings gilt er trotzdem als Behörde, die mit Verwaltungsaufgaben entsprechend der Verwaltungsverfahrensgesetze, was darauf beruht, dass durch den Beitragsservice eine öffentliche Verwaltung durchgeführt wird, die für die entsprechenden Rundfunkanstalten der ARD und ZDF agiert. Gemäß § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages handelt es sich bei diesen Rundfunkanstalten um die Beitragsgläubiger.
Aufgaben der ehemaligen GEZ
Zu den Aufgaben des Beitragsservice, zum damaligen Zeitpunkt noch GEZ, gehörte vor allem der Einzug der Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in den Jahren 1976 bis 2012. Darüber hinaus konnte die GEZ auch neue Teilnehmer verpflichten sowie auch rückständige Gebühren einziehen und den Zahlungsverkehr abwickeln. Auch die Planung der Gebühren sowie die Teilnehmerbetreuung und die Gebührenbefreiungen unterlagen der GEZ und sind heute Aufgaben des Beitragsservices.

Verwandte "GEZ" Rechtsbegriffe

Verwaltungsrecht, Behörde, Verwaltung, Zivildienst, Dienstaufsichtsbeschwerde, Verwaltungsakt, Wehrdienst, Öffentlich rechtlicher Vertrag, Meldepflicht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema GEZ - Ihr GEZ Informationstipp

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