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Gesetz - BOStrab
Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab
Erster Abschnitt
-
§ 1 Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen
-
§ 2 Grundregeln
-
§ 3 Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
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§ 4 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
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§ 5 Technische Aufsicht
-
§ 6 Ausnahmen
Zweiter Abschnitt
-
§ 7 Unternehmer
-
§ 8 Betriebsleiter
-
§ 9 Bestätigung als Betriebsleiter
Dritter Abschnitt
-
§ 10 Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete
-
§ 11 Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete
-
§ 12 Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten
-
§ 13 Verhalten während des Dienstes
-
§ 14 Verhalten bei Krankheit
Vierter Abschnitt
-
§ 15 Streckenführung
-
§ 16 Bahnkörper
-
§ 17 Oberbau
-
§ 18 Umgrenzung des lichten Raumes
-
§ 19 Sicherheitsräume
-
§ 20 Bahnübergänge
-
§ 21 Signalanlagen
-
§ 22 Zugsicherungsanlagen
-
§ 23 Nachrichtentechnische Anlagen
-
§ 24 Energieversorgungsanlagen
-
§ 25 Fahrleitungsanlagen
-
§ 26 Rückleitungen
-
§ 27 Beleuchtungsanlagen
-
§ 28 Rohrleitungen
-
§ 29 Brücken
-
§ 30 Tunnel
-
§ 31 Haltestellen
-
§ 32 Fahrtreppen und Fahrsteige
Fünfter Abschnitt
-
§ 33 Fahrzeuggestaltung
-
§ 34 Fahrzeugmaße
-
§ 35 Laufwerke
-
§ 36 Bremsen
-
§ 37 Antrieb
-
§ 38 Fahrsteuerung
-
§ 39 Stromabnehmer und Schleifer
-
§ 40 Signaleinrichtungen
-
§ 41 Bahnräumer und Schienenräumer
-
§ 42 Kupplungseinrichtungen
-
§ 43 Türen für den Fahrgastwechsel
-
§ 44 Fahrzeugführerplatz
-
§ 45 Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung
-
§ 46 Informationseinrichtungen
-
§ 47 Beschriftungen und Sinnbilder
-
§ 48 Ausrüstung für Notfälle
Sechster Abschnitt
-
§ 49 Fahrordnung
-
§ 50 Zulässige Geschwindigkeiten
-
§ 51 Signale
-
§ 52 Einsatz von Betriebsbediensteten
-
§ 53 Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten
-
§ 54 Fahrbetrieb
-
§ 55 Teilnahme am Straßenverkehr
-
§ 56 Verhalten bei Mängeln an Zügen
-
§ 57 Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
-
§ 58 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
-
§ 59 Betriebsgefährdende Handlungen
Siebenter Abschnitt
-
§ 60 Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen
-
§ 61 Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen
-
§ 62 Abnahme
Achter Abschnitt
-
§ 63 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 64 (weggefallen)
-
§ 65 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
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Schlußformel
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Anlage 1 (zu § 20)
Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen
-
Anlage 2 (zu § 36)
Grenzwerte für Bremsungen
-
Anlage 3 (zu § 47 Abs. 2 Nr. 2)
Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
-
Anlage 4 (zu den §§ 21, 40, 51)
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