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Urteile zum Schlagwort Verfassungsrecht
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die begehrte Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist zur sachgerechten Rechtsverfolgung nicht erforderlich. Neue Gesichtspunkte darf der Beschwerdeführer im Verfahren der Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr vortragen; Anhaltspunkte dafür, ...
1. § 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. März 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 674) verletzt Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit hierdurch ermöglicht wird, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ...
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt. I. 1. Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 22. November 2002 und ergänzenden Schreiben vom 22. Mai 2003, 29. Mai 2003 und 25. Juni 2003 beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002. Zur Begründung machte er geltend, das gesamte Wahlrecht sei verfassungswidrig, ...
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 18. Dezember 2008 unter Bezugnahme auf das Schreiben des Präsidialrats vom 21. September 2007 mitgeteilten Gründen unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben wurde und den Begründungsanforderungen des § 48 Abs. 1 BVerfGG nicht genügt. Von einer weiteren ...
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird zurückgewiesen. A. Die Wahlprüfungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 19. September 2005 und damit vor der Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) am 2. Oktober 2005 bekanntgegeben werden durfte. I. Die Vorbereitungen der Bundestagswahl bis zur Stimmabgabe sind in den §§ 16 ff. BWG, der ...
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Wahlprüfungsbeschwerde und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. Dezember 2009 mitgeteilten Gründen ...
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung ...
Der Antrag wird verworfen. Er ist unzulässig. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen. Das Verfahren betrifft die Frage, ob die Rechte einer Fraktion oder des Bundestages durch die Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Operationen der NATO gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verletzt worden sind. A. 1. Seit den ...
Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 2. November 2000 ihren Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 87, 152 <153>).
Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragsteller haben den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 20. August 2001, die Antragsgegner mit Schriftsatz vom 8. August 2001 für erledigt erklärt. Das Verfahren ist einzustellen. Der Senat sieht keine Veranlassung, das Verfahren fortzuführen, wobei hier dahinstehen kann, ob angesichts der Erklärungen beider Seiten der Senat das Verfahren fortsetzen ...
Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Dr. Di Fabio ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, weil er in dem vorliegenden Verfahren vor seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts als Prozessbevollmächtigter der Antragsgegner tätig gewesen ist (§ 18 Absatz 1 Nummer 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Die Antragsteller haben den Rechtsstreit ...
Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Dr. Di Fabio ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, weil er in dem vorliegenden Verfahren vor seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts als Prozessbevollmächtigter der Antragsteller tätig gewesen ist (§ 18 Absatz 1 Nummer 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Die Antragsteller haben den Rechtsstreit ...
Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2001 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragstellerin hat den Antrag mit Schriftsatz vom 15. März 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
Das Verfahren wird eingestellt. Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt. Die Antragsteller haben den Antrag mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.
Der Antrag wird verworfen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. I. Dem Verfahren liegt ein Organstreit zu Grunde. Er betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass § 26 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (künftig: LWahlG NW) bei Wahlen zum Landtag jedem Wähler nur eine Stimme gibt. 1. Das Landeswahlgesetz ...
1. Der Beitritt der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit auf Seiten der Antragstellerin ist unzulässig. 2. Der Beitritt der Familien-Partei Deutschlands auf Seiten der Antragstellerin ist unzulässig. 3. Der Beitritt der Ökologisch-Demokratischen Partei auf Seiten der Antragstellerin ist unzulässig. Der Beitritt der politischen Parteien zu dem Organstreitverfahren ...
1. Der Beitritt der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit auf Seiten des Antragstellers ist unzulässig. 2. Der Beitritt der Familien-Partei Deutschlands auf Seiten des Antragstellers ist unzulässig. 3. Der Beitritt der Ökologisch-Demokratischen Partei auf Seiten des Antragstellers ist unzulässig. Der Beitritt der politischen Parteien zu dem Organstreitverfahren des ...

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