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Gesetz - GroMiKV
Großkredit- und Millionenkreditverordnung - GroMiKV
Teil 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
-
§ 2 Bemessungsgrundlage
-
§ 3 (weggefallen)
-
§ 4 Bestimmung des Kreditnehmers
-
§ 5 Treuhandvermögen
-
§ 6 Adressenausfallrisiken aus zugrunde liegenden Geschäften
-
§ 7 Kreditnehmerfiktion durch Einzelfallentscheidung der Bundesanstalt
-
§ 8 Verfahren zur Einreichung der Anzeigen
Teil 2
Kapitel 1
Abschnitt 1
-
§ 9 Null-Anrechnungen
-
§ 10 20-Prozent-Anrechnungen
-
§ 11 50-Prozent-Anrechnungen
Abschnitt 2
-
§ 12 Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten
-
§ 13 Wechsel des Kreditnehmers aufgrund der Bestellung von Sicherheiten
-
§ 14 Besicherung mit Grundpfandrechten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien
Kapitel 2
-
§ 15 Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte
-
§ 16 Bemessung der Gesamtsumme der Positionen des Handelsbuchs
-
§ 17 Anzeigen nach § 2 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes
Kapitel 3
-
§ 18 Organisatorische Maßnahmen
-
§ 19 Quartalsmäßige Meldungen der Positionen des Handelsbuchs
-
§ 20 Ausnahmen von den Beschlussfassungspflichten nach § 13 Abs. 2 und § 13b Absatz 6 des Kreditwesengesetzes
-
§ 21 Kenntnisnahme der Geschäftsleiter
-
§ 22 Beschlussfassungspflichten bei Überschreiten der Großkreditobergrenze
-
§ 23 Anzeigen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes
-
§ 24 Abrufbereitschaft
-
§ 25 (weggefallen)
-
§ 26 Anzeige der unerlaubten Überschreitung der Großkreditobergrenze
-
§ 27 Anzeigen von Kreditrahmenkontingenten
-
§ 28 Freistellung von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung
Kapitel 4
-
§ 29 Tägliche Bewertung; Bewertungsrichtlinien
-
§ 30 Handelsbuch-Gesamtposition
-
§ 31 Unterlegung von Überschreitungen der Gesamtbuch-Großkreditobergrenze
-
§ 32 Unterlegung der Grenzen nach § 13a Absatz 5 Satz 1 oder 3 des Kreditwesengesetzes
-
§ 33 Beschlussfassungspflichten bei Anlagebuch- und Gesamtbuch-Großkrediten
-
§ 34 Anzeigen nach § 13a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes
-
§ 35 Anzeigen nach § 13a Abs. 2 des Kreditwesengesetzes
-
§ 36 Anzeige der unerlaubten Überschreitung der Großkreditobergrenze
-
§ 37 Anzeige von Kreditrahmenkontingenten
Teil 3
-
§ 38 Anzeigen nach § 14 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes
-
§ 39 Benachrichtigung über die Verschuldung der Kreditnehmer
Teil 4
-
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Anlage 1
-
Anlage 2 (weggefallen)
-
Anlage 3
-
Anlage 4 EA, GBR, MKNE
-
Anlage 5 BA, BAS, BA6, BAS6, BA7, BAS7
-
Anlage 6
-
Anlage 7
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