Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 30. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München -Zivilsenate in Augsburg -vom 17. Mai 1999 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Die Kläger verlangen die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als durch Beschluß vom 14. September 1999 die Revision angenommen worden ist.
In diesem Umfang wird der Rechtsstreit an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, ...
Die Berufung gegen das am 4. Mai 1999 verkündete Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.
Der die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe betreffende Senatsbeschluß vom 11. Mai 2000 wird aufgehoben.
Der Antrag des Beklagten, ihm einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird zurückgewiesen. I. Das Bundespatentgericht ...
Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 3. Zivilsenat, vom 20. November 1997 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin zu 1 stellt Duftwässer und kosmetische Erzeugnisse her, die sie unter den ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Mai 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin ist auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Operationsleuchten ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 1999 wird nicht angenommen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 216.904,84
(424.229 DM). Die Sache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist richtig entschieden (§ 554 b ...
Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 2. Juni 1999 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagten, die in München eine Patentund Rechtsanwaltskanzlei betreiben, berechtigt sind, in ihrer Kanzleibezeichnung den Namen ihres früheren Partners, des Klägers zu 1, zu führen.
Der 1927 ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Juli 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger verlangt vom Beklagten Architektenhonorar. Der Beklagte begehrt mit der Widerklage, den Kläger zum ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Oktober 1999 wird nicht angenommen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin zu tragen.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 623.625 DM festgesetzt. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im ...
Die Revisionen der Klägerin zu 1 und des Klägers zu 2 gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe -14. Zivilsenat in Freiburg -vom 13. November 1998 werden hinsichtlich des Bestätigungsbeschlusses der Hauptversammlung der Beklagten vom 26. Juni 1997 zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin zu 1 zu 1/3 und dem Kläger zu 2 zu 2/3 auferlegt.
Von Rechts ...
Auf die Revision der Klägerin und die Anschlußrevision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. August 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin und die Beklagte zu 1 sind Unternehmen ...
Die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 10. September 1998 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Der Kläger macht als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der B. Bauunternehmen GmbH (im folgenden: Schuldnerin) Ansprüche aus einer von dem Beklagten für die Schuldnerin ...
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Teilurteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. Mai 1998 aufgehoben und das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 10. September 1997 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des (verbundenen) Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Von Rechts wegen. Die Klägerin hat, nachdem die ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 2. Zivilsenatsdes Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. April 1999 wird nicht angenommen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 70.000 DM festgesetzt (vgl. § 4 Abs. 1 ZPO). Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf ...
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 30. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 7. Juli 1997 wird auf Kosten des Widersprechenden zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 DM festgesetzt. I. Die Anmelderin begehrt mit ihrer am 2. Oktober 1990 eingereichten Anmeldung Markenschutz für das Wort
"LINX"
mit einer Priorität vom 4. ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 14. Januar 1998 wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 100.000 DM. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin, eine Herstellerin von Autobussen, verkaufte im Frühjahr ...
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß des 26. Zivilsenats - zugleich Familiensenat -des Oberlandesgerichts München vom 20. Dezember 1995 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die weitere Beschwerde des Antragstellers wird ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. Juni 1999 wird nicht angenommen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Streitwert für die Revisionsinstanz: 51.129,19 JHHHHHDM). Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht keinen Erfolg ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. Oktober 1999 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 527.287 DM. Die sofortige Beschwerde gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist versagenden Beschluß des ...