Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Juli 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers hinsichtlich des gegen den Beklagten zu 1 gerichteten Anspruchs zurückgewiesen worden ist.
Im übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur erneuten ...
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. November 1999 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 1. Die Klägerin, die Staatliche Fluggesellschaft Tadschikistans, nahm den Beklagten aus einem Charterflugvertrag für die Durchführung von fünf Flügen auf Zahlung von insgesamt 120.000,--DM in Anspruch. Das Landgericht hat den Beklagten ...
Der Streitwert des Verfahrens wird für alle Instanzen in Abänderung des Beschlusses vom 27. Juli 2000 auf 69.760 DM festgesetzt. I.
Der Kläger pachtete 1975/1985 vom VEB Gebäudewirtschaft K. -M. -
S. zu Erholungszwecken eine Teilfläche eines Grundstücks. Zwischen 1977 und 1985 errichtete er darauf ein Gebäude. Er hat die Feststellung seiner Berechtigung nach § 61 SachenRBerG ...
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 16. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 24. September 1998 aufgehoben und das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 7. April 1998 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen. Die Beklagte ist seit dem 28. Januar 1997 aufgrund ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. September 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem "Coproduktionsvertrag" über ...
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. Januar 1999 wird nicht angenommen.
Die Kläger haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 84.145 DM festgesetzt. Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht ...
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 27. Mai 1998 aufgehoben und das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mühlhausen vom 21. Mai 1997 abgeändert.
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 400.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. November 1996 -davon 16.500,00 DM gesamtschuldnerisch mit ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens an das Berufungsgericht ...
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 5. November 1998 aufgehoben.
Der Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gewährt.
Beschwerdewert: 35.000 DM. Die Beklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts vom 24. Juli 1998 erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist Berufung ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des 24. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 28. Oktober 1997 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 DM festgesetzt. I. Die Anmelderin hat mit ihrer am 7. April 1994 ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des 28. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 9. Dezember 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 100.000 DM festgesetzt. I. Mit ihrer am 13. Januar 1995 eingereichten Anmeldung ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Dezember 1998 wird nicht angenommen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Streitwert für die Revisionsinstanz: 76.394,97 DM. Die Revision wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen ...
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin zu 1) und ihr minderjähriger Sohn, der Kläger zu 2), nehmen die Beklagte, ein ...
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 18. November 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als in Höhe von 75.609,37 DM und Zinsen zum Nachteil der Kläger entschieden worden ist.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht ...
Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluß des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 25. Februar 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 DM festgesetzt. I. Die Anmelderin, die Schweizerische Eidgenossenschaft, ...
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 12. Juli 1999 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.700 DM festgesetzt. I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. April 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, über die von ihr erzielten Umsätze Auskunft zu erteilen.
Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts München I, 1. Kammer für Handelssachen, vom 12. ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 1. Oktober 1997 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Die Kläger verlangen vom Beklagten ...
Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke wird als unbegründet zurückgewiesen. Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit nur abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO). Ein solcher Grund ist hier nicht ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 27. April 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der klagende Gesamtvollstreckungsverwalter verlangt restlichen Werklohn in Höhe von 88.919,21 DM ...