Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision des Beklagten zu 2 wird das am 11. März 1999 verkündete Urteil des 11. Zivilsenats (11 U 287/96) des Oberlandesgerichts Celle im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten zu 2 erkannt worden ist. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 11. August 1998 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Durch schriftlichen Mietvertrag vom 7. März 1994 vermietete ...
Auf die Revision der Beklagten zu 4 bis 7 wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. Oktober 1998 aufgehoben. Die Berufung der Kläger gegen das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 6. März 1998 wird zurückgewiesen. Die Kosten beider Rechtsmittelverfahren haben die Kläger zu tragen. Von Rechts wegen. ...
Auf die Revision des Klägers wird das am 24. Juni 1998 verkündete Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger ist Inhaber eines deutschen und eines mit Wirkung auch für die Bundesrepublik ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. März 2000 aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 19. Oktober 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger beauftragte den Beklagten mit Planungsleisten für die Bebauung eines ...
Die Revision gegen das am 3. Juni 1999 verkündete Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Durch Grundstücksübertragungsvertrag vom 22. August 1985 übertrug Frau I. D., die Mutter des Beklagten, an diesen unentgeltlich ein mit zwei Häusern bebautes Grundstück. Im Gegenzug bestellte der Beklagte für seine ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. November 1997 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Vergütung erbrachter und nicht erbrachter ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. März 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung -auch über die Kosten des Revisionsverfahrens -an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Aufgrund eines Auftrags vom 11. August 1994 lieferte die Beklagte Frischbeton auf die Baustelle ...
Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer durch das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Oktober 1999 auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen. Der Kläger hat 1995 von den Beklagten Gaststättenräume im Unter- und Erdgeschoß eines Hauses in H. gemietet. Vereinbart war eine Nettostaffelmiete von anfänglich 3.950 DM, die sich ab 1999 auf ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin lebt seit 1990 von ihrem Ehemann getrennt, dessen Lebensgefährtin die Beklagte ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. März 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von 120.714,12 DM an den Kläger sowie zu seiner Freistellung von restlichen Umsatzsteuern, Zinsen und Säumniszuschlägen für die Jahre 1987 bis 1990 verurteilt worden ist. In diesem Umfang wird die Klage auf die ...
Die abermalige Gegenvorstellung der Klägerseite gegen den Senatsbeschluß vom 2. Oktober 2000 wird zurückgewiesen. Wie der Senat in seinem Beschluß vom 27. November 2000 bereits ausgeführt hat, bemißt sich die Beschwer der Kläger durch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Dezember 1999 nicht nach dem behaupteten Gesamtschaden von ca. 303.000,--DM, sondern nur nach dem Wert der ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht zum Nachteil der Beklagten erkannt hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht ...
Die weitere sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Juni 1999 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Der Beschwerdewert beträgt 50.000 DM. I. Die Kläger sind Erbeserben der 1948 verstorbenen S. B. . Diese war im Grundbuch von O. Blatt 1689 als Eigentümerin einer Reihe von Grundstücken, darunter des Grundstücks Flurstück ...
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 11. August 1999 aufgehoben. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Juni 1999 abgeändert. Es wird festgestellt, daß zur Entscheidung über das Klagebegehren die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe -19. Zivilsenat in Freiburg -vom 17. Dezember 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Der Streitwert für das Revisionsverfahren beläuft sich auf 1.015.000 DM. Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im ...
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. Februar 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. I. Die Kläger, Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, verlangen von ihrer ehemaligen Baubetreuerin ...
1. Auf den Antrag der Klägerin wird ihre Beschwer durch das Berufungsurteil auf 65.200 DM festgesetzt. 2. Der Antrag der Klägerin auf Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren wird abgelehnt. 1. Der Antrag der Klägerin auf Heraufsetzung ihrer Beschwer ist begründet. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert einer positiven Feststellungsklage richtet sich nach ständiger ...
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 23. August 1999 wird der Beschluß des 23. Zivilsenates des Kammergerichts vom 14. Juli 1999 aufgehoben. Den Klägern wird wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 1998 (28 O 148/98 -LG Berlin) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...

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