Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision des Beklagten zu 2 wird das am 25. Februar 1999 verkündete Urteil des 11. Zivilsenats (11 U 289/96) des Oberlandesgerichts Celle aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Kläger beteiligten sich im Jahr 1993 mit Geldbeträgen in ...
Auf die Revision der Beklagten werden das Schlußurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 14. Zivilsenat in Freiburg, vom 16. Juli 1999 im Ausspruch über die Kosten und das Teilurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, 14. Zivilsenat in Freiburg, vom 14. Mai 1999 insoweit aufgehoben, als in Höhe von 114.017,80 DM zuzüglich Zinsen zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Das Teilurteil ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. September 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger ist ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. Juli 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage mit dem Feststellungs- und Auskunftsantrag als unzulässig abgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Klägerin das Urteilder 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Halle vom 21. November ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 24. Februar 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 10. März 1998 wegen eines 28.200 DM zuzüglich Zinsen übersteigenden Betrages zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu ...
Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juli 1998 im Kostenpunkt und im übrigen teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen ...
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. August 1998 aufgehoben und das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 10. September 1997 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage ist dem Grunde nach berechtigt.
Im übrigen wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über ...
Auf die weitere Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des 17. Zivilsenats -Familiensenat -des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. April 1997 aufgehoben und die Sorgerechtsentscheidung im Urteil des Amtsgerichts Stuttgart -Familiengericht -vom 14. November 1996 (Nummer 2 des Tenors) abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind Sarah wird auf die Antragstellerin ...
Die "weiteren" Gegenvorstellungen des Beklagten vom 23. Juni 2000 gegen die Senatsbeschlüsse vom 26. April 2000 und vom 8. Juni 2000 werden zurückgewiesen. Der Senatsbeschluß vom 8. Juni 2000, durch den die Revision des Beklagten wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist als unzulässig verworfen worden ist, kann auf Gegenvorstellungen hin nicht mehr abgeändert werden. ...
Das Rechtsmittel der Klägerin vom 15. April 2001 gegen den Beschluß des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2001 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 15.000,--DM festgesetzt. Die außerordentliche Beschwerde der Klägerin ist als unzulässig zu verwerfen.
I. Die Klägerin hat die Beschwerde nicht ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. Juli 1998 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I, 7. Kammer für Handelssachen, vom 25. Februar 1998 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittel werden dem Kläger auferlegt.
Von Rechts wegen. Die Beklagte warb im "Münchener Merkur" vom ...
Auf die Revisionen der Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 5. April 2000 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als deren Verurteilung zur Zahlung über die Beträge von 160.000 DM (Beklagter zu 1) sowie 40.000 DM (Beklagte zu 2), jeweils zuzüglich der zuerkannten Zinsen seit dem 10. September 1998, hinaus bestätigt worden ist.
In diesem Umfang ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 12. November 1998 insoweit aufgehoben, als der Klägerin ein über 4% hinausgehender Zinsanspruch aus 1.500.000 DM für die Zeit vom 7. Juni 1996 bis zum 16. Dezember 1997 und aus 1.000.000 DM für die Zeit vom 17. Dezember 1997 bis zum 30. Dezember 1998 aberkannt worden ist.
Die Berufung der ...
Der Antrag der Klägerin vom 2. Februar 2001 auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. zur Durchführung eines Revisionsverfahrens gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2000 wird abgelehnt. I. Die Klägerin hat die Beklagte auf Einwilligung in die Löschung ihrer Marke Nr. "T. B. " wegen Nichtbenutzung ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 1999 insoweit aufgehoben, als die Klage gegen den Beklagten zu 2 als unzulässig abgewiesen worden ist.
Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. I.
Die ...
I. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. April 1998 teilweise im Kostenpunkt -Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten des Beklagten sowie der unter den nachfolgenden Nummern aufgeführten Kläger und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Feststellung der Forderungen der Kläger zu 7, 45, 46, 53, 74, 85, 93, 110, 144 ...
Auf die Revision des Beklagten wird das "Grundurteil" des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Im Jahre 1980 erwarb die Klägerin ein ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 1998 (nicht: 11. Dezember 1998) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagten zu 1 und 3 abgewiesen wurde. Die weitergehende Revision wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2; ...
Auf die Rechtsmittel des Klägers werden die Urteile des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Mai 1998 und der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Mai 1997 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage wegen eines über 58.562,26 DM nebst Zinsen hinausgehenden Betrages abgewiesen worden ist.
Das bezeichnete Urteil des Landgerichts wird wie folgt neu gefaßt: ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 10. Februar 1999 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. März 1998 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Von Rechts wegen. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf ...