Urteile zum Schlagwort Strafrecht
Auf die Revision des Angeklagten Ö. wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19. September 2000 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Revision des ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 20. Dezember 2000 in den Fällen II 1 bis 9 der Urteilsgründe mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an das Amtsgericht - Schöffengericht - Koblenz verwiesen.
2.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
3.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 3. Mai 2000 wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, daß der vom Landgericht angeordnete Verfall entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in sieben ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 2000 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte der Vergewaltigung schuldig ist, b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 19. März 2001, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehobena) in den die Fälle II 2 a bis 2 d der Urteilsgründe betreffenden Strafaussprüchen, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 17. Oktober 2001 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin im Revisionsverfahren findet wegen der gleichfalls erfolglosen Revision der Nebenklägerin nicht statt (vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Mai 2001 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen, jedoch mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO), daß der Angeklagte anstelle eines tatmehrheitlichen Vergehens nach dem Waffengesetz - die insoweit erkannte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr entfällt - des in Tateinheit mit Mord und Raub mit ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 9. Januar 2001 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5. Juli 2000 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des ...
1.
Die Revision des Angeklagten B gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 22. Februar 2000 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Dieser Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
2.
a) Auf die Revision des Angeklagten W wirdaa) das Verfahren insoweit gemäß § 206a Abs. 1 StPO eingestellt, als dieser Angeklagte wegen gefährlicher ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 11. Januar 2000 im Ausspruch über die Maßregeln gemäß §§ 69, 69 a StGB aufgehoben, jedoch bleiben auch insoweit die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer ...
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 16. Mai 2001 wirda) das Verfahren in den Fällen III. 9, 15, 19 und 21 der Urteilsgründe vorläufig eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;
b) das vorgenannte Urteilaa) im Schuldspruch dahin abgeändert, daß ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Mai 2000 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts ...
1.
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 20. September 1999 wird verworfen.
2.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 29. August 2000 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 9. September 1999, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen ...
Die Revision des Nebenklägers M gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 9. Februar 2001 wird nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Nach Verurteilung des Angeklagten wegen des nebenklagefähigen Delikts der fahrlässigen Tötung (§ 395 Abs. 2 ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 1999 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten P. in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere ...
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. April 2000 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.
Die weitergehende Revision wird ...
1.
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 15. Mai 2000 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte wegen Bestechlichkeit verurteilt ist.
2.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten (wegen Bestechlichkeit) - unter Freisprechung im übrigen -zu einer Freiheitsstrafe von zwei ...
















