Urteile zum Schlagwort Strafrecht
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Januar 2001 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen - Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher ...
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 25. Juli 2001 wird nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen. Die Nebenklägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dadurch den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Nebenklägerin rügt mit ihrem Rechtsmittel allein die fehlerhafte Bemessung der gegen die Angeklagten ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 17. Juli 2000 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 8. Juni 2001, soweit es ihn betrifft, insoweit aufgehoben, als die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit den durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 7. Dezember 2000 verhängten Strafen unterblieben ist (§ 349 Abs. 4 StPO). Die weitergehende Revision wird verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Im Umfang der ...
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 8. Mai 2000 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat dem Angeklagten mit der zugelassenen ...
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 12. Dezember 2000 wird als unbegründet verworfen. 2. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen. Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, wegen versuchten Mordes ...
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 6. Dezember 1999 hinsichtlich beider Angeklagter in den Rechtsfolgenaussprüchen mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts ...
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 1. März 2001 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen - Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 15. Februar 2001 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte des Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des schweren Raubes schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2001 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, die Einziehung ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 26. September 2000 im Ausspruch über die Einzelstrafe im Falle B. II. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des ...
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Dem Angeklagten sind nach Maßgabe des § 472 Abs. 1 StPO die notwendigen Auslagen des nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zugelassenen Nebenklägers auch dann aufzuerlegen, wenn er aufgrund desselben Sachverhalts, der zur Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Totschlags führte, stattdessen wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wird. Der Senat fragt ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 25. Februar 2000 insoweit abgeändert, als die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen. Das ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 9. Oktober 2001 a) dahin geändert, daß die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entfällt, b) in den Aussprüchen über die Einziehung eines Fahrtenmessers und eines Handys Nokia, blau silber mit schwarzer Tasche aufgehoben. 2. Die ...
Es wird festgestellt, daß die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28. März 2000 wirksam zurückgenommen worden ist. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 1. Der Angeklagte selbst und sein Pflichtverteidiger haben gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28. März 2000 Revision eingelegt; sowohl der Pflichtverteidiger als auch ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 7. Juni 2000 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen. Das Landgericht hat den ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 18. August 1999 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß im Urteilstenor die Worte "wegen Diebstahls in zwei Fällen" durch die Formulierung "wegen Diebstahls in drei Fällen" ersetzt werden. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 6. Dezember 1999 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, daß die in dieser Sache in Tschechien erlittene ...
Auf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 13. Juli 2000 -auch soweit es den Mitangeklagten H. betrifft - aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere -allgemeine -Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Bandendiebstahls in neun ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. Dezember 2000 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels. Von Rechts wegen. I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen -davon ...

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