Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. Juli 1997 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Parteien sind Wettbewerber auf dem Gebiet des Vertriebs von Geräten der Unterhaltungselektronik, ...
Der Wert der Beschwer für die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 1999 übersteigt nicht 60.000 DM. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 40.248 DM festgesetzt. Das Berufungsgericht hat die Beklagten zur Zahlung von 18.576 DM nebst Zinsen sowie dazu verurteilt, den Kläger mit Wirkung vom 1. April 1999 von ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 3. März 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Aufgrund eines am 29. Juni 1992 abgeschlossenen Vertrages (Geschäftsanteilskauf- und ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. November 1997 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung bestätigt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, 3. Zivilkammer, vom 26. März 1997 weiter dahin ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juni 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Der am ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Mit notariellem Vertrag vom 17. März 1994 kauften die Klägerin und ihr inzwischen ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. September 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klagen auf Feststellung und auf Zahlung einer Erfindervergütung abgewiesen hat. In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das ...
Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. April 1998 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger ist bei dem Amtsgericht Emmerich und dem Landgericht Kleve als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt zusammen mit einem in Halle/ Saale tätigen Rechtsanwalt eine überörtliche Sozietät. Der Beklagte ist ebenfalls ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 21. Zivilsenatsdes Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. März 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin ist Transportversicherer der E. GmbH in Steinhagen (im folgenden: E-GmbH) und der D. ...
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 24. September 2001 auf 1 Mio. DM (511.291,88 - lfestgesettt Auf die Gegenvorstellungen der Antragsteller zu 1 und 7 ist der im Senatsbeschluß vom 24. September 2001 festgesetzte Beschwerdewert abzuändern. Die Antragsteller weisen zutreffend darauf hin, daß für die Bemessung des Geschäftswertes ...
Auf die Revision der Beklagten wird das am 14. April 1999 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der ... ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. Oktober 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als unter Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils vom 11. Mai 1999 in Höhe von 90.134,87 DM zuzüglich Zinsen zu Lasten des Klägers erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und ...
Die Revision der Streithelfer des Klägers gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 30. September 1998 wird nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens fallen den Streithelfern des Klägers zur Last. Streitwert für die Revisionsinstanz: 135.000 DM. Das Rechtsmittel wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. April 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als gegenüber den Beklagten zu 1 bis 3 und 5 bis 8 zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Die Berufung der Beklagten zu 1 bis 3 und 5 bis 8 gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. März 1995 wird insgesamt ...
Auf die Revision der Klägerin wird unter Nichtannahme der Anschlußrevision der Beklagten das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. November 1997 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. November 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin vermietet und vertreibt Videokassetten und verkauft Compact-Discs (CDs). Die Beklagte ist ein ...
Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Juli 1999 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger nimmt den verklagten Notar wegen Amtspflichtverletzung bei einer Beurkundung auf Schadensersatz in Anspruch. Durch einen Verkaufsprospekt einer HB. GmbH (im folgenden: HBT) wurde das Interesse des Klägers an einem von ...
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 10. März 1998 abgeändert: Das europäische Patent 359 698 wird mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland im Umfang der Patentansprüche 1 bis 7 und 10 und weiterhin insoweit für nichtig erklärt, als die Patentansprüche 16 bis 19, 21 bis 26 und 30 unmittelbar und/oder ...
I. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 1999 aufgehoben. Dem Beklagten wird gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht -in Gießen vom 8. Januar 1998 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Wert: 56.472 ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 18. Mai 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin nimmt die Beklagten als ehemalige Vorstandsmitglieder der B. AG (B. ) ...

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