Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 23. Dezember 1997 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen im Kostenpunkt und im Umfang der nachfolgenden Abänderung aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Kammer für Handelssachen III des Landgerichts Kiel vom 19. Juni 1997 ...
Der Tatbestand des Urteils vom 11. Oktober 2000 wird dahin berichtigt, daß es auf Seite 3, zweiter Absatz, 8. Zeile richtig heißen muß: "Mit der Berufung hat der Kläger ...". Bei dem in der ursprünglichen Fassung des Urteils verwendeten Wort "Beklagter" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen war (§ 319 Abs. 1 und 2 ZPO).
Die Berufung gegen das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenat III) des Bundespatentgerichts vom 24. Oktober 1996 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Der Beklagte ist Inhaber des unter Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung vom 17. August 1983 am 16. August 1984 angemeldeten europäischen Patents 0 153 376 (Streitpatent), das ein ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 20. Mai 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Tatbestand Die Klägerin beabsichtigte, ...
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 3. März 1998 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:
Das deutsche Patent 38 03 064 wird unter Abweisung der weitergehenden Klage dadurch teilweise für nichtig erklärt, daß die Patentansprüche folgende Fassung erhalten:
1. Verfahren zur ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die beklagte OHG sowie zwei ihrer Gesellschafter beauftragten die klagende ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Juli 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin produziert und vertreibt -ihren Angaben zufolge seit dem Jahr 1983, zumindest aber seit dem Jahr ...
Der Antrag der Beklagten auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
I.
Die Revision greift die Auffassung des Berufungsgerichts an, die Beklagten seien durch das am 1. März 1995 zugestellte Schriftstück ("acto de oposici—n") nach dominikanischem Recht nicht gehindert gewesen, das Hotel an die Kläger ...
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 1998 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Hanau vom 23. Dezember 1997 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen. Der Kläger verlangt im Wege des Schadensersatzes wegen Verschuldens bei ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. September 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen. Die Klägerin begehrt ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Februar 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Klägerin erkannt ist; jedoch bleibt die Klage abgewiesen, soweit die Klägerin Zinsen aus 12.733,15 DM für die Zeit vor dem 25. Februar 1997 und aus 1.125,25 DM für die Zeit vor dem 9. April 1997 ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin mehr als (446.388,50 DM sowie 1.392 DM abzüglich 97.245,84 DM =) 350.534,66 DM und Zinsen zu zahlen und die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von mehr als ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10. Dezember 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger verlangt aus eigenem und aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau von der beklagten ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. März 1999 wird nicht angenommen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren beträgt 200.000 DM. Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg ...
1. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 3. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. September 1999 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Wert: 2.796 DM 2. Der Antrag der Beklagten, ihr zur Durchführung der sofortigen Beschwerde Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. I.
Der Kläger hat sich in einem Prozeßvergleich verpflichtet, ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Februar 1998 wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahren (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 45.000 DM. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 6. August 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den 9. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die beiden Beklagten bildeten den Vorstand und waren die Hauptaktionäre der mit ...
Die Rechtsbeschwerde der Patentinhaberin gegen den am 3. Dezember 1998 verkündeten Beschluß des 11. Senats (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts wird zurückgewiesen.
Die Patentinhaberin hat die Kosten der Rechtsbeschwerde mit Ausnahme der Kosten zu tragen, die der Einsprechenden III im Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind.
Der Wert des Gegenstandes der ...
1.
Das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Oktober 1999 wird in Absatz 2 Zeile 1 des Tenors dahingehend berichtigt, daß es statt "459.366,00 DM" richtig heißt "402.480,00 DM".
2.
Die Revision der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird nicht angenommen.
3.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
4.
Streitwert: 567.680 DM Zu ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. November 1998 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 27. Mai 1998 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen. Die Beklagten sind in D. als ...