Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 4. November 1997 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Mietzins für ein Grundstück mit aufstehendem ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. August 1998 aufgehoben. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. Januar 1998 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben auch die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen. Die Kläger machen ...
Die Rechtsbeschwerde gegen den am 30. Juni 1999 verkündeten Beschluß des 5. Senats (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin zurückgewiesen. Der Wert des Gegenstandes der Rechtsbeschwerde wird auf 150.000,--DM festgesetzt. I. Die Rechtsbeschwerdeführerin ist eingetragene Inhaberin des deutschen Gebrauchsmusters 93 20 393, das ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 17. Dezember 1998 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger Auskunft über die Erträge aus dem Verkauf von Hörspielkassetten zu geben, und insgesamt wie folgt neu gefaßt: Auf die ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 27. November 1998 aufgehoben. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Februar 1997 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen. Von Rechts wegen. Die Kläger, Kleinaktionäre der Beklagten, wenden sich mit ihrer ...
Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Januar 1999 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerinnen als unzulässig verworfen hat. Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 2. Mai 1997 wird mit der Maßgabe ...
Die weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main -2. Familiensenat in Kassel - vom 1. Oktober 1998 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Wert: bis 30.000 DM. I. Die am 4. April 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den am 19. August 1991 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin am 6. Juni 1995 rechtskräftig geschieden. ...
Auf die Revision der Klägerin wird das am 12. Januar 1999 verkündete Schlußurteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die 1986 von vier zuvor langjährig bei der Beklagten, einer im ...
Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2000 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Die Klägerin, ein Acquiring-Unternehmen des Kreditkartengewerbes, nimmt den Beklagten, der als Inhaber eines Vertragsunternehmens einen EDV-Handel betreibt, auf Rückgewähr von vier Zahlungen für Kreditkartengeschäfte ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. April 1999 wird nicht angenommen. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Streitwert für die Revisionsinstanz: 85.614,82 DM. Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und ist im Ergebnis richtig entschieden (§ 554 b Abs. 1 ZPO). Eine krasse finanzielle ...
Auf die Revision des Klägers wird unter deren Zurückweisung im übrigen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. Oktober 1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Zahlung abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. Juni 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Der Kläger wurde durch Beschluß des Verwaltungsrats der Kreissparkasse R. (KSK) vom 17. ...
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 24. September 1999 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Das Land Berlin war Eigentümer des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks K. Straße, das ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. April 1999 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit aufgehoben, als die Klage über den sich aus der nachfolgenden Abänderung ergebenden Umfang hinaus abgewiesen worden ist. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts ...
Auf die Revision der Beklagten zu 1 wird das Urteil des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 28. April 1998 im Kostenpunkt - soweit nicht die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 betroffen ist -und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zu 1 auf den Hilfsantrag der Klägerin verurteilt worden ist, an diese 156.900 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Februar 1997 zu ...
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. September 1999 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Beschwerdewert: 60.000 DM I. Das Landgericht verurteilte die Beklagte zur Herausgabe von 400.000 Flaschen Leergut. Gegen dieses ihr am 23. Juni 1999 zugestellte Urteil legte die Beklagte am 22. Juli 1999 Berufung ein, die das ...
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. September 1998 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers anläßlich seines Ausscheidens aus einer ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Oktober 1999 -berichtigt durch Beschluß vom 28. Oktober 1999 - wird nicht angenommen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 426.885,26 DM festgesetzt. Die Rechtssache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von ...
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 663.500,--DM [Zahlungsantrag: 187.500,--DM; Feststellungsantrag: 476.000,--DM (davon 420.000,--DM "Gehalt" und 56.000,--DM "Tantieme")] festgesetzt. 1. Der Wert des bezifferten Schadensersatzbegehrens für rückständiges Geschäftsführergehalt beträgt entsprechend dem zuletzt gestellten Zahlungsantrag 187.500,--DM. Abschläge hierauf sind ...
Auf die Rechtsmittel des Antragsgegners werden der Beschluß des 22. Zivilsenats -Familiensenat -des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. Mai 1999 aufgehoben und der Beschluß des Amtsgerichts -Familiengericht -Dresden vom 5. März 1999 abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin, die Einwilligung des Antragsgegners in die Änderung des Namens des Beteiligten zu 1 zu ersetzen, wird ...

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