Urteile zum Schlagwort Zivilrecht
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Dezember 2001 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.200,00 DM (= 613,55 > I. Die Klägerin hat das Anlage- und Umlaufvermögen der L. und F. A. GmbH + Co. KG, A. 15, S., von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen jener KG erworben. Sie nimmt den Beklagten, der ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 24. September 1999 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Revision fallen der Beklagten zur Last.
Von Rechts wegen. Die am 5. Mai 1971 geborene Klägerin erlitt am 29. März 1979 bei einem Verkehrsunfall, den ihre Mutter verursacht hatte, schwere Kopfverletzungen. Sie ist seitdem hirnorganisch ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Oktober 1999 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als dem Kläger ein 25.169,86 DM übersteigender Betrag zuzüglich 10,25 % Zinsen hieraus seit dem 28. Dezember 1995 zuerkannt worden ist.
In entsprechendem Umfang wird auf die Berufung der Beklagtendas Urteil der 14. Zivilkammer des ...
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 1999 -7 U 1717/98 - wird nicht angenommen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 17.175,90 DM (§ 16 Abs. 1 GKG). I.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt das Hallenbad in K.. Einzige Gesellschafterin der ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Juni 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin, die bundesweit im Bestattungsgewerbe tätig ist, nimmt den Beklagten, einen Verband mit ihr ...
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. August 1997 aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Beklagte zu 1 hat durch schriftlichen Mietvertrag von Februar 1989 in einem größeren Gebäudekomplex ...
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 12. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Der Kläger ist Verwalter in dem am 16. August 1996 eröffneten Anschlußkonkurs ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 24. April 1998 im Kostenpunkt zu Tenor IV. und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagten zu 1 und 2 auf deren Berufung abgewiesen und die weitergehende Berufung der Klägerin im Verhältnis zur Beklagten zu 2 insoweit zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die ...
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 28. April 1997 wird nicht angenommen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 132.620 DM Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der ...
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. Oktober 1999 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen. Im Grundbuch von L. ist eine ungeteilte Erbengemeinschaft als Eigentümerin des Grundstücks Flurstück 2723 b (E. -W. -Straße 14) eingetragen. Miterben waren unter anderem L. K. K. und J. M. Sch. (Erblasser). Aufgrund ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Dezember 1998 wird nicht angenommen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 98.975,55 DM festgesetzt. Die Revision wirft keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht keinen Erfolg ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 1998 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Klägerin fordert von den Beklagten Restwerklohn.
Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, in ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 20. Zivilsenats -Senat für Familiensachen -des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. März 1999 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.
Die 1975 geschlossene Ehe der ...
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 17. Juni 1998 wird nicht angenommen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 200.000 DM. Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet keine Aussicht auf ...
Auf die Revision des Klägers wird das am 5. November 1997 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben.
Die Sache wird zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Die Beklagte schloß 1994 mit dem Kläger, ihrem Großneffen, und dessen ...
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 5. Mai 1998 abgeändert:
Das europäische Patent 0 289 639 wird mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen. Die Beklagten sind eingetragene Inhaber des am 7. Mai 1987 angemeldeten, mit ...
Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des 6. Zivilsenatsdes Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 1997 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Januar 1996 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittel hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen. Die Klägerinnen gehören zur Media-Markt/Saturn-Gruppe. Die ...
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 28. April 1999 aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Zwickau, 5. auswärtige Zivilkammer in Plauen, vom 4. November 1997 abgeändert.
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts B. vom 16. Dezember 1996 wird unter Aufhebung im übrigen in Höhe von ...
Auf die Revision der Beklagten wird das am 10. Dezember 1997 verkündete Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen der Beklagten in Höhe von 200.000,--DM (Lizenzgebührenzahlung), 1.034,25 DM (Kosten der Montage Fingersiebe) und 620.010,80 DM (Verzögerung des ...
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. März 1998 wird nicht angenommen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für die Revisionsinstanz beträgt 68.666,31 DM. Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet im ...