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Wiki zum Rechtsthema Ausländer- und Asylrecht
Informationen zum Ausländer- und Asylrecht
Das deutsche Ausländerrecht enthält Bestimmungen über Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommend in die BRD einreisen bzw. sich in der BRD aufhalten wollen. Das Freizügigkeitsgesetz / EU hingegen regelt die Einreise und den Aufenthalt von Bürgern aus anderen Ländern der Europäischen Union. Das Asylrecht hilft Menschen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden und stellt sie unter besonderen Schutz.
Aufgrund des großen Ansturms von Asylsuchenden zu Beginn der 1990er Jahre wurde 1993 das Asylrecht reformiert. Asylsuchende dürfen sich seither nicht mehr auf das Grundrecht Asyl berufen, wenn sie über einen sicheren Drittstaat in die BRD einreisen wollen. Sichere Drittstaaten sind alle europäischen Länder, in denen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden.
Aufgrund des großen Ansturms von Asylsuchenden zu Beginn der 1990er Jahre wurde 1993 das Asylrecht reformiert. Asylsuchende dürfen sich seither nicht mehr auf das Grundrecht Asyl berufen, wenn sie über einen sicheren Drittstaat in die BRD einreisen wollen. Sichere Drittstaaten sind alle europäischen Länder, in denen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden.
Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
- 28. Juli 1951 Auf einer UN-Sonderkonferenz wird die Genfer Flüchtlingskonvention unter dem eigentlichen Namen „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ verabschiedet.
- 22. April 1954 Die Genfer Flüchtlingskonvention tritt in Kraft.
- 31. Januar 1967 Die Genfer Flüchtlingskonvention wird durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ ergänzt.
- 04. Oktober 1967 Das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ tritt in Kraft.
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
- 04. November 1950 Die vom Europarat ausgearbeitete Europäische Menschenrechtskonvention bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wird in Rom unterzeichnet.
- 03. September 1953 Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten tritt in Kraft.
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