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Wiki zum Rechtsthema Staatsangehörigkeitsrecht

Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Der Begriff Staatsangehörigkeitsrecht bezieht sich auf alle Bereiche, die in Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit und deren Erwerb auf unterschiedliche Weise in Zusammenhang stehen sowie auch auf den Verlust der Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus bezieht sich das Staatsbürgerschaftsrecht auch auf das Ablegen der alten Staatsbürgerschaft und das Annehmen einer neuen. Personen gelten dann dem entsprechenden Land als zugehörig.

So ist beispielsweise im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) Deutscher, »wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird«. Beweiskraft hat hierbei die Staatsangehörigkeitsurkunde bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis. Dabei gilt grundsätzlich auch, dass deutsche Staatsangehörige ebenso auch Bürger der Europäischen Union sind.
Deutsche Gesetzeslage in Bezug auf ausländische Mitbürger
Für in Deutschland geborene Kinder von Personen, die ausländischer Herkunft sind und in Deutschland leben, gilt in Bezug auf die deutsche Staatsbürgerschaft, dass die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Hierbei bleibt es den betreffenden Personen allerdings überlassen, sich in der Zeit zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entweder für die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden oder die Staatsbürgerschaft ihrer Familie.

Dagegen erhalten gemäß § 7 Staatsangehörigkeitsgesetz, abgekürzt auch StAG, Spätaussiedler die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch. Zumindest dann, wenn sie eine Bescheinigung gemäß § 15 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes vorweisen können. Erteilt wird diese bei der Einreise nach Deutschland.
Informationen zum Einbürgerungsanspruch
Nach 8 Jahren regelmäßigen Aufenthaltes in Deutschland, könne ausländische Personen unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wobei später zugereiste Ehegatten meist eine kürzere Wartezeit haben. Um die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, müssen ausreichende Sprachkenntnisse nachweislich vorhanden sein und es darf zu keiner Straffälligkeit im Laufe der 8 Jahre kommen.

Zu den weiteren Faktoren, die für die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig sind, gehören u. a. auch ein gesicherter Lebensunterhalt und die Voraussetzung. Bei Nachzug des Ehegatten oder der Familie, ist es ebenfalls notwendig, dass ausreichend Lebensraum zur Verfügung steht und auch der Ehegatte gewisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache aufweist.

Verwandte "Staatsangehörigkeitsrecht" Rechtsbegriffe

Ausländer- und Asylrecht, Abschiebehaft, Asylantrag, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Sprachtest, Abschiebung, Asylbewerber, Ausländer, Familienzusammenführung, Asyl, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Integration, Arbeitsgenehmigungsrecht, Ausweisung, Familiennachzug, Flüchtlingssozialrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht - Ihr Staatsangehörigkeitsrecht Informationstipp

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