Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Abschiebung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Abschiebung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Abschiebung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Abschiebung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Abschiebung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Abschiebung
Rechtsanwalt für Abschiebung suchen
Rechtsanwälte für Abschiebung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Abschiebung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Abschiebung Rechtsanwälte der Top Städte finden
Abschiebung Berlin, Abschiebung Bielefeld, Abschiebung Bochum, Abschiebung Bonn, Abschiebung Bremen, Abschiebung Dortmund, Abschiebung Dresden, Abschiebung Duisburg, Abschiebung Düsseldorf, Abschiebung Erlangen, Abschiebung Essen, Abschiebung Frankfurt, Abschiebung Hamburg, Abschiebung Hannover, Abschiebung Köln, Abschiebung Leipzig, Abschiebung Mannheim, Abschiebung München, Abschiebung Nürnberg, Abschiebung Stuttgart, Abschiebung Wolfsburg, Abschiebung Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Abschiebung
Informationen zur Abschiebung
Als Abschiebung bezeichnet man eine Ausreisepflichtvollstreckung, die zwangsweise durchgeführt wird. Diese bezieht sich auf Personen und deren Ausreisepflicht, die sich unerlaubt in einem bestimmten Land aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen bzw. unerlaubt in das entsprechende Land eingereist sind. Es handelt sich bei der Abschiebung um eine, der Verwaltung staatlicher Behörden unterliegende Maßnahme, durch die eine Abschiebung in das Herkunftsland oder ein Drittland erfolgt.
Hierbei unterscheidet man ganz klar die Zurückschiebung bei unerlaubter, erfolgreicher Einreise bei fehlenden Einreisevoraussetzungen, welche in einem Zeitrahmen von 6 Monaten erfolgen muss. Liegt keine Erkenntnis über das genaue Herkunftsland vor, so gestaltet sich die Abschiebung als deutlich komplizierter. So muss beispielsweise eine Genehmigung zur Aufnahme des Betroffenen durch das Zielland vorliegen.
Hierbei unterscheidet man ganz klar die Zurückschiebung bei unerlaubter, erfolgreicher Einreise bei fehlenden Einreisevoraussetzungen, welche in einem Zeitrahmen von 6 Monaten erfolgen muss. Liegt keine Erkenntnis über das genaue Herkunftsland vor, so gestaltet sich die Abschiebung als deutlich komplizierter. So muss beispielsweise eine Genehmigung zur Aufnahme des Betroffenen durch das Zielland vorliegen.
Bedeutung der Abschiebung
Die zwangsweise Abschiebung dient der Beendigung eines unrechtmäßigen Aufenthalts in ein Land, wenn eine entsprechende Ausreisepflicht gemäß § 58 AufenthG vorliegt, diese Ausreise jedoch nicht freiwillig vorgenommen wird. So kann beispielsweise nach Ablauf der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis mit fehlenden Nachkommen der Ausreisepflicht die Abschiebung des Betroffenen angeordnet werden.
Die Ausreisepflicht und damit die Abschiebung, können ausschließlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verhindert werden. Durch eine Abschiebung kommt es gleichermaßen zu einer Sperrung in Bezug auf die Wiedereinreise und das Aufenthaltsverbot.
Die Ausreisepflicht und damit die Abschiebung, können ausschließlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verhindert werden. Durch eine Abschiebung kommt es gleichermaßen zu einer Sperrung in Bezug auf die Wiedereinreise und das Aufenthaltsverbot.
Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise und etwaige Folgen
Kommt es zu einem Ablauf der Frist, die für die freiwillige Ausreise festgelegt ist, kommt die Möglichkeit der Abschiebung in Betracht. Hierbei können Maßnahmen wie die Abschiebungshaft angeordnet werden, da nicht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich der Betroffene der Abschiebung nicht entzieht oder diese nicht vorsätzlich erschwert. Dieser setzt allerdings den Antrag durch die Ausländerbehörde und eine richterliche Anordnung voraus.
Während der Dauer der Haft, die sechs Monate betragen und um zwölf Monate verlängert werden kann, müssen die entsprechenden Voraussetzungen der Abschiebung und deren Umsetzung geschaffen werden, so dass diese umgehend und reibungslos erfolgen kann. Das durch die Abschiebung auslöste Verbot der Wiedereinreise und das Aufenthaltsverbot werden befristet gemäß § 11Abs. 1 Satz 3 AufenthG verhängt. Die Kosten einer Abschiebung trägt in den meisten Fällen der Betroffene. Dieser Vorgang wird einer Wiedereinreise meist vorausgesetzt.
Während der Dauer der Haft, die sechs Monate betragen und um zwölf Monate verlängert werden kann, müssen die entsprechenden Voraussetzungen der Abschiebung und deren Umsetzung geschaffen werden, so dass diese umgehend und reibungslos erfolgen kann. Das durch die Abschiebung auslöste Verbot der Wiedereinreise und das Aufenthaltsverbot werden befristet gemäß § 11Abs. 1 Satz 3 AufenthG verhängt. Die Kosten einer Abschiebung trägt in den meisten Fällen der Betroffene. Dieser Vorgang wird einer Wiedereinreise meist vorausgesetzt.
Verwandte "Abschiebung" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Abschiebung - Ihr Abschiebung Informationstipp