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Wiki zum Rechtsthema Ausländerbehörde
Informationen zur Ausländerbehörde
Der Begriff Ausländerbehörde oder auch Ausländeramt bezieht sich auf eine Behörde, welche mit der Einhaltung und Vollziehung des Ausländerrechtes befasst, Anträge entgegennimmt und prüft und ggf. auch Entscheidungen in Bezug auf den Aufenthalt, Asyl oder Niederlassung fällt. So entscheiden Ausländerbehörden über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung sowie auch über Ausweisung und Abschiebung. Bei dem Ausländerrecht handelt es sich um ein Bundesrecht, welches durch die, vom Innenministerium festgelegten Anwendungshinweise und Richtlinien ergänzt wird.
Weitere Tätigkeitsbereiche der Ausländerbehörden
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen der Ausländerbehörden gehört auch die Erstellung von Reisepapieren und Dokumenten, die als Ersatz für Ausweisdokumente dienen. Die Entscheidung über die erfüllten Voraussetzungen, die bei einem Familiennachzug notwendig sind sowie zeitlichen Befristungen von Aufenthaltsberechtigungen etc. obliegt ebenfalls den Ausländerbehörden. Alle Zuständigkeiten der Ausländerbehörden unterliegen den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Ausländerbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit
Die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Ausländerbehörden werden nicht durch die Bundesgesetzgebung bestimmt, sondern ausschließlich durch das, ergänzend zum Tragen kommenden Landesrecht. Festgelegt ist, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort der ausländischen Person ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist. Aufgrund des Anschlusses an das sogenannte Ausländerzentralregister, haben Ausländerbehörden dauerhaft Einblick und erhalten ebenso auch Informationen durch polizeiliche Behörden sowie auch die Justizbehörden, wobei diese auch gleichzeitig einer Übermittlungspflicht gegenüber der Ausländerbehörden bei Strafverfolgung bzw. der Einleitung eines Strafverfahrens unterliegen.
Zu den weiteren Bereichen der Ausländerbehörden gehören auch das Melden von Angestelltenverhältnissen und unerlaubten Tätigkeiten. Da die Ausländerbehörde letztendlich auch über den Antrag auf eine Niederlassungsgenehmigung entscheidet, sind all diese Informationen notwendig, um die Entscheidung gemäß den geltenden Richtlinien durchzuführen.
Zu den weiteren Bereichen der Ausländerbehörden gehören auch das Melden von Angestelltenverhältnissen und unerlaubten Tätigkeiten. Da die Ausländerbehörde letztendlich auch über den Antrag auf eine Niederlassungsgenehmigung entscheidet, sind all diese Informationen notwendig, um die Entscheidung gemäß den geltenden Richtlinien durchzuführen.
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