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Wiki zum Rechtsthema Familienzusammenführung

Informationen zur Familienzusammenführung
Bei der Familienzusammenführung, wobei der Begriff Familiennachzug aktueller ist, handelt es sich um den Zuzug von Familienangehörigen eines inländischen Bürgers aus dem Ausland oder den Zuzug von Familienmitgliedern eines Ausländers mit Aufenthaltstitel. Ziel ist es, dadurch die Familieneinigkeit zu erhalten oder herzustellen.

Die gesetzliche Grundlage zur Familienzusammenführung findet sich im Aufenthaltsgesetz und entschieden wird über die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige durch Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit deutschen Auslandsvertretungen. Bezogen auf die EU wird die Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, welche regelmäßig in Mitgliedstaaten ansässig sind, dagegen im Rahmen der Richtlinie 2003/86/EG festgelegt. Entscheidend ist hierbei das nationale Recht.
Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland
Insbesondere im Rahmen des Ehegattennachzugs werden einfache Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt, um eine Integration zu vereinfachen. Diese Kenntnisse müssen vor der Einreise nachgewiesen werden. Ist einer der Ehepartner dagegen Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder auch der EWR-Staaten, so fällt diese Voraussetzung weg. Dies gilt auch dann, wenn der deutsche Ehepartner das europäische Freizügigkeitsrecht für sich beansprucht oder wenn es nachweislich für den Ehegatten nicht möglich ist, die Deutschkenntnisse im Ausland zu erwerben.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass dem bereits in Deutschland lebenden Ehegatten bereits ein Aufenthaltstitel erteilt wurde und diese nachweislich über ausreichend Wohnraum verfügt. Ebenso muss durch eine Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt gesichert sein. Sind alle notwendigen Voraussetzungen gegeben, so können die im Ausland lebenden Angehörigen einen entsprechenden Antrag im deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft stellen, über den innerhalb einiger Wochen entschieden werden kann. Ist positiv über den Antrag entschieden, kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.
Was nach der Ankunft in Deutschland zu tun ist
Nach der Einreise besteht für die Angehörigen die Verpflichtung, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt des in Deutschland lebenden Angehörigen anzumelden sowie auch bei der zuständigen Ausländerbehörde. Hier ist es notwendig, bestimmte Unterlagen vorzulegen. Zu diesen gehören praktisch alle Dokumente, die den familiären Sachverhalt und die persönlichen Identitäten klären wie beispielsweise Ausweisdokument und Heirats- und Geburtsurkunden.

Darüber hinaus müssen sie bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse geklärt und der entsprechende Wohnraum vorhanden sein. Daher werden auch Mietnachweise und Gehaltsbescheinigungen benötigt. Wird auch hier positiv über den Antrag entschieden, so kann den Familienangehörigen ebenfalls ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Dieser beinhaltet auch die Berechtigung dazu, das auch die Familienangehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.

Verwandte "Familienzusammenführung" Rechtsbegriffe

Ausländer- und Asylrecht, Abschiebehaft, Asylantrag, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Sprachtest, Abschiebung, Asylbewerber, Ausländer, Asyl, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Integration, Arbeitsgenehmigungsrecht, Ausweisung, Familiennachzug, Flüchtlingssozialrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Familienzusammenführung - Ihr Familienzusammenführung Informationstipp

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