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Wiki zum Rechtsthema Familiennachzug
Informationen zum Familiennachzug
Als Familiennachzug oder auch Familienzusammenführung bezeichnet man bei inländischen Mitbürgern sowie auch ausländischen Personen mit Aufenthaltserlaubnis den Zuzug seiner Familienangehörigen. Dieser wird in Sinne der Familieneinheit gewährt und kann sich ebenso auf ein im Ausland geborenes Kind beziehen als auch auf Ehepartner, wobei zwischen dem Begriff Kindernachzug und dem Begriff Ehegattennachzug differenziert werden muss.
In Deutschland wird die damit einhergehende Gesetzesgrundlage im Bereich des Aufenthaltsgesetzes geregelt und der Familiennachzug durch die Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit der deutschen Auslandsvertretung gewährt.
In Deutschland wird die damit einhergehende Gesetzesgrundlage im Bereich des Aufenthaltsgesetzes geregelt und der Familiennachzug durch die Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit der deutschen Auslandsvertretung gewährt.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Angehörige
Einen Familienangehörigen eines Bürgers eines Drittstaates kann ein Aufenthaltstitel dann erteilt werden, wenn das in Deutschland lebende Familienmitglied bereits einen Aufenthaltstitel besitzt und über ausreichenden Wohnraum verfügt. Darüber hinaus wird für die Erteilung vorausgesetzt, dass ein gesicherter Lebensunterhalt besteht. Die zuständigen Ausländerbehörden erteilen weitreichend Auskunft über den Familiennachzug und beraten zur Antragsstellung in den gegebenen Voraussetzungen.
Zwar ist festgelegt, dass auch Angehörige einer in Deutschland lebenden ausländischen Person grundlegende Deutschkenntnisse aufweisen müssen. Jedoch wird in vielen Fällen eine Ausnahme gemacht, da das Erlernen der Kenntnisse nicht immer möglich ist.
Zwar ist festgelegt, dass auch Angehörige einer in Deutschland lebenden ausländischen Person grundlegende Deutschkenntnisse aufweisen müssen. Jedoch wird in vielen Fällen eine Ausnahme gemacht, da das Erlernen der Kenntnisse nicht immer möglich ist.
Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland
Sind die entsprechenden Voraussetzungen für einen möglichen Familiennachzug erfüllt, muss der entsprechende Angehörige in seinem Heimatland einen Antrag in der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat stellen. Wird der Antrag genehmigt, müssen die Angehörigen nach Einreise ebenso beim zuständigen Einwohnermeldeamt als auch bei Ausländerbehörde angemeldet werden. Hierzu werden Dokumente wie Ausweisdokumente, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sowie auch die Gehaltsbescheinigungen und ein Mietnachweis bezüglich des Wohnraumes benötigt.
Darüber hinaus können auch andere Dokumente hilfreich sein, die den familiären Sachverhalt aufschlüsseln und damit den Antrag vereinfachen. Wird der Aufenthaltstitel an die Angehörigen erteilt, so haben auch diese das Recht einer Erwerbstätigkeit gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG nachzugehen.
Darüber hinaus können auch andere Dokumente hilfreich sein, die den familiären Sachverhalt aufschlüsseln und damit den Antrag vereinfachen. Wird der Aufenthaltstitel an die Angehörigen erteilt, so haben auch diese das Recht einer Erwerbstätigkeit gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG nachzugehen.
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