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Wiki zum Rechtsthema Asylbewerber
Informationen zu Asylbewerber
Der Begriff Asylbewerber bezieht sich auf eine ausländische Person, dessen Heimatland nicht Mitglied in der EU ist und welcher einen Antrag gemäß der geltenden gesetzlichen Richtlinien auf Asyl gestellt hat. Berechtigt dazu sind im Grunde alle Personen, welche in ihrem Heimatland aufgrund verschiedener Aspekte wie Nationalität, Rasse oder auch Religion etc. verfolgt werden oder eine Verfolgung bei ihrer Rückkehr in ihr Heimatland befürchten müssen.
Bei einer Flucht aus dem eigenen Land ergeben sich für Menschen, die als Flüchtlinge gemäß des Asylrechtes bezeichnet werden, bereits allerdings schon Schwierigkeiten bei der Grenzüberwindung, wo es oftmals schon dazu kommt, dass sie direkt abgewiesen werden. Dies begründet sich auf der Tatsache, dass ein Asylverfahren nur in dem Land stattfinden kann, welches das Asylrecht gewähren soll. Dies bedeutet, es handelt sich grundsätzlich um das Land, welches der Flüchtling nach Verlassen seines Heimatlandes betritt. Hierbei unterscheiden sich die Richtlinien für die Gewährung von Asyl unterschiedlich.
Bei einer Flucht aus dem eigenen Land ergeben sich für Menschen, die als Flüchtlinge gemäß des Asylrechtes bezeichnet werden, bereits allerdings schon Schwierigkeiten bei der Grenzüberwindung, wo es oftmals schon dazu kommt, dass sie direkt abgewiesen werden. Dies begründet sich auf der Tatsache, dass ein Asylverfahren nur in dem Land stattfinden kann, welches das Asylrecht gewähren soll. Dies bedeutet, es handelt sich grundsätzlich um das Land, welches der Flüchtling nach Verlassen seines Heimatlandes betritt. Hierbei unterscheiden sich die Richtlinien für die Gewährung von Asyl unterschiedlich.
Schwierigkeiten bei der Antragsstellung
Wie bereits angeschnitten, liegt die Zuständigkeit des Asylverfahrens immer in dem Staat, welcher der Asylbewerber zuerst betritt. Man geht auch davon aus, dass wenn sich der Bewerber bis zu 30 km hinter der Grenze befindet, dieser eventuell aus einem Nachbarland nach Deutschland gekommen ist, so dass sich an dieser Stelle die Frage der Zuständigkeit stellt. Diese wird durch die Behörden eingehend geprüft, selbst dann, wenn die 30 km Grenze in verschiedenen Fällen nicht greift.
Wird nach der Antragsstellung nachgewiesen, dass ein anderer Staat die Zuständigkeit hat, findet in Deutschland keine Bearbeitung des Asylantrages statt. Stattdessen wird dieser im Rahmen eines Überstellungsverfahrens an den zuständigen Staat weitergeleitet. Weiterhin laufen Asylbewerber Gefahr, dass sie in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden, bei dem die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie auch die der Menschenrechtskonvention gewährleistet ist.
Wird nach der Antragsstellung nachgewiesen, dass ein anderer Staat die Zuständigkeit hat, findet in Deutschland keine Bearbeitung des Asylantrages statt. Stattdessen wird dieser im Rahmen eines Überstellungsverfahrens an den zuständigen Staat weitergeleitet. Weiterhin laufen Asylbewerber Gefahr, dass sie in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden, bei dem die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie auch die der Menschenrechtskonvention gewährleistet ist.
Wer Antrag auf Asyl in Deutschland stellen kann
Das Stellen eines Antrages auf Asyl ist im Rahmen der gesetzlichen Festlegung darüber, wer asylberechtigt ist, ebenso Kindern als auch Erwachsenen möglich. Liegt das Alter des Asylbewerbers über 16 Jahren, wird derselbe Antrag gestellt, wie bei Erwachsenen. Liegt das Alter dagegen unter 16 Jahren, erfolgt die Antragsstellung automatisch, wenn die Eltern ebenfalls Antrag auf Asyl stellen oder sich bereits im Land aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bereits in Deutschland geboren ist oder der Asylantrag für die Eltern abgelehnt wurde, was bedeutet, dass sie keine oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG vorweisen können.
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