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Wiki zum Rechtsthema Anteilseigner
Informationen zum Anteilseigner
Ein Anteilseigner besitzt Anteile an einer Kapitalgesellschaft und kann aus einer einzelnen Person sowie aus einem Unternehmen bestehen. Durch seine Beteiligung am Unternehmen gehört der Anteilseigner zu den Teilhabern. Das verleiht ihm das Recht zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung. Das begründete Interesse eines Anteilseigners am Erfolg eines Unternehmens ergibt sich aus seiner Geldinvestition in das Unternehmen. Er hat die Möglichkeit, großen Einfluss auf die Firmenpolitik zu nehmen.
Rechte eines Anteilseigners
Den Anteilseignern obliegen keine direkten Rechte am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens. Folgende Rechte kann man im Wesentlichen zusammenfassen:
- Stimmrechte auf Gesellschafterversammlungen
- Gewinnausschüttungen laut Gesellschafterbeschluss
- Anteil am Erlös einer Liquidation im Falle der Gesellschaftsauflösung
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste, entscheidende Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft. Von ihr werden alle Zuständigkeiten in Bezug auf die Anteileigner direkt bzw. indirekt abgeleitet. Die Arbeitnehmer haben kein Mitbestimmungsrecht. Für Vorstand und Aufsichtsrat wurde gesetzlich die Gewaltenteilung mit der Hauptversammlung vorgeschrieben. Gemäß § 119 AktG sind der Hauptversammlung genau definierte Zuständigkeiten zugewiesen. Die Beschlusskraft bei Hauptversammlungen richtet sich, mit Ausnahme von Satzungsänderungen, nach den Kapitalanteilen und erfolgt mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit.
Die Hauptversammlung dient der Ausübung folgender Rechte des Aktionärs:
Die Hauptversammlung dient der Ausübung folgender Rechte des Aktionärs:
- Stimmrecht
- Auskunftsrecht
- Teilnahmerecht.
Verwandte "Anteilseigner" Rechtsbegriffe
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