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Wiki zum Rechtsthema Körperschaften
Informationen zu Körperschaften
Körperschaften sind Organisationen, welche mitgliedschaftlich verfasst sind und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder bestehen. Unterschieden wird zwischen Personalkörperschaften (privatrechtlich) und Gebietskörperschaften (öffentlich-rechtlich).
Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln und organisieren sich öffentlich-rechtlich. An erster Stelle steht hier der Staat als Träger von Hoheitsgewalt. Beispiele für Körperschaften sind der Verein, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft.
Das Handeln von privatrechtlichen Körperschaften ist gesetzlich geregelt im Handelsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Wettbewerbsrecht. Zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften zählen beispielsweise die Gemeinden, Universitäten und Zweckverbände. Öffentlich-rechtliche Körperschaften unterliegen der Staatsaufsicht.
Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln und organisieren sich öffentlich-rechtlich. An erster Stelle steht hier der Staat als Träger von Hoheitsgewalt. Beispiele für Körperschaften sind der Verein, die Aktiengesellschaft und die Genossenschaft.
Das Handeln von privatrechtlichen Körperschaften ist gesetzlich geregelt im Handelsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Wettbewerbsrecht. Zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften zählen beispielsweise die Gemeinden, Universitäten und Zweckverbände. Öffentlich-rechtliche Körperschaften unterliegen der Staatsaufsicht.
Arten von Körperschaften
Körperschaften unterscheiden sich zum einen durch die Rechtsquellen, durch die sie gebildet wurden und zum anderen nach Art ihrer Mitglieder.
- Unterscheidung nach Art der Rechtsquelle
- öffentlich-rechtliche Körperschaften nach Völkerrecht (EG, EGKS)
- öffentlich-rechtliche Körperschaften nach Staatsrecht (BRD, Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände, u.a.)
- öffentlich-rechtliche Körperschaften nach Verwaltungsrecht (Fachhochschulen, Universitäten, AOK, BKK, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
- öffentlich-rechtliche Körperschaften nach Kirchenrecht (Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften)
- Unterscheidung nach Art der Mitglieder
- Gebietskörperschaft
- alle auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft lebende Bürger mit Wohnsitz in diesem Gebiet
- es besteht Zwangsmitgliedschaft
- beispielsweise Bund, Länder, Kreise und Gemeinden
- Personalkörperschaft
- die auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft lebenden Bürger mit Wohnsitz in diesem Gebiet, welche ein bestimmtes Merkmal aufweisen bzw. eine bestimmte Voraussetzung erfüllen
- beispielsweise IHK, HWK, Allgemeine Ortskrankenkassen
- Verbandskörperschaft
- ausschließlich juristische Personen
- beispielsweise Regionalverbände, Bundesrechtsanwaltskammer
- Realkörperschaft
- Mitgliedschaft begründet sich aus Eigentum an einem bestimmten Grundstück bzw. aus einer damit verbundenen Berechtigung
- beispielsweise Deichverband, Wasserschutzverband
- Kollegialkörperschaften
- Mitglieder werden gewählt oder berufen
Verwandte "Körperschaften" Rechtsbegriffe
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