Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den OHG Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre OHG Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete OHG Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur OHG Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

OHG Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
OHG
Rechtsanwalt für OHG suchen
Rechtsanwälte für OHG finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für OHG zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
OHG Rechtsanwälte der Top Städte finden
OHG Berlin, OHG Bielefeld, OHG Bochum, OHG Bonn, OHG Bremen, OHG Dortmund, OHG Dresden, OHG Duisburg, OHG Düsseldorf, OHG Erlangen, OHG Essen, OHG Frankfurt, OHG Hamburg, OHG Hannover, OHG Köln, OHG Leipzig, OHG Mannheim, OHG München, OHG Nürnberg, OHG Stuttgart, OHG Wolfsburg, OHG Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema OHG
Informationen zur OHG
Zur Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern notwendig. Dieser bedarf keiner bestimmten Formvorschrift, erfolgt aber in der Regel schriftlich. Anschließend muss die Gesellschaft durch Teilnahme am Handelsverkehr mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Die OHG bedarf weiterhin einer Anmeldung und Eintragung im Handelsregister, welche durch die Gesellschafter erfolgt.
Folgende Angaben müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
Folgende Angaben müssen ins Handelsregister eingetragen werden:
- Gesellschafter
- Firmensitz
- Firmenname
- Zweck des Unternehmens
Geschäftsführung
Die offene Handelsgesellschaft unterliegt dem Grundsatz der Einzelgeschäftsführung, bei welcher jeder Gesellschafter gemäß § 161 Abs. 1 HGB Handlungen vornehmen kann, ohne die anderen Gesellschafter an dieser mitwirken zu lassen. Allerdings gilt hierbei eine Beschränkung auf gewöhnlich betriebliche Handlungen. Außergewöhnliche Geschäfte beschließen die Gesellschafter gemäß § 161 Abs. 2 HGB gemeinsam.
Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eine Einzelgeschäftsführung ausschließen. Es kommt zu einer Verteilung der Geschäftsführung auf mehrere Gesellschafter und damit zu einer Vereinbarung einer Gesamtvertretung.
Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eine Einzelgeschäftsführung ausschließen. Es kommt zu einer Verteilung der Geschäftsführung auf mehrere Gesellschafter und damit zu einer Vereinbarung einer Gesamtvertretung.
Gewinnverteilung und Haftung
Im Gesellschaftsvertrag einer OHG können Vereinbarungen zur Gewinn- und Verlustverteilung getroffen werden. Die gesetzliche Regelung in § 121 HGB greift dann, wenn keine solche Vereinbarungen getroffen wurden. Demnach hat jeder Gesellschafter zunächst Anspruch auf Verzinsung auf 4% seiner Einlagen. Das eventuell überschüssige Kapital wird dann auf alle Gesellschafter gleichmäßig verteilt. Auch eventuelle Verluste werden auf die Gesellschafter gleichmäßig verteilt.
Die Haftung der Gesellschaft unterteilt sich in Innenhaftung und Außenhaftung. Die Innenhaftung beschreibt die Haftung der Gesellschafter untereinander innerhalb der Gesellschaft. Die Außenhaftung betrifft die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft erfolgt persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das ermöglicht Gläubigern, einen Gesellschafter allein für die Befriedigung seiner Forderungen heranzuziehen oder auch alle Gesellschafter als Gesamtschuldner.
Die Haftung der Gesellschaft unterteilt sich in Innenhaftung und Außenhaftung. Die Innenhaftung beschreibt die Haftung der Gesellschafter untereinander innerhalb der Gesellschaft. Die Außenhaftung betrifft die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft erfolgt persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das ermöglicht Gläubigern, einen Gesellschafter allein für die Befriedigung seiner Forderungen heranzuziehen oder auch alle Gesellschafter als Gesamtschuldner.
Verwandte "OHG" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema OHG - Ihr OHG Informationstipp