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Wiki zum Rechtsthema UN-Charta

Informationen zu UN-Charta
Bei der UN-Charte, bzw. der Charta der Vereinten Nationen, handelt es sich um die Verfassung der vereinigten Nationen, abgekürzt UN, welche am 26. Juni 1945 durch zuerst 50 Gründungsmitglieder und später insgesamt 51 Mitglieder unterzeichnet wurde, da Polen die Unterzeichnung erst am 28. Juni 1945 vornahm. Dieser völkerrechtliche Vertrag trat am 24. Oktober 1945 in Kraft und wirkt auf alle Mitglieder bindend in Bezug auf die Völkerrechtsbestimmungen.

Änderungen können nur durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung vorgenommen werden, wobei die Zustimmung aller Sicherheitsratsmitglieder notwendig wird. Dieser wird durch Frankreich, die Russische Föderation, die Volksrepublik China, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika gebildet.
Inhalte der UN-Charta
Die UN-Charta untergliedert sich in 19 Kapital, welche sich wie folgt ergeben:

Präambel
  • Kapitel I: (Art. 1 und 2) Ziele und Grundsätze
  • Kapitel II: (Art. 3 bis 6) Mitgliedschaft
  • Kapitel III: (Art. 7 und 8) Organe
  • Kapitel IV: (Art. 9 bis 22) Die Generalversammlung
  • Kapitel V: (Art. 23 bis 32) Der Sicherheitsrat
  • Kapitel VI: (Art. 33 bis 38) Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten
  • Kapitel VII: (Art. 39 bis 51) Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen
  • Kapitel VIII: (Art. 52 bis 54) Regionale Abmachungen
  • Kapitel IX: (Art. 55 bis 60) Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet
  • Kapitel X: (Art. 61 bis 72) Der Wirtschafts- und Sozialrat
  • Kapitel XI: (Art. 73 und 74) Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
  • Kapitel XII: (Art. 75 bis 85) Das internationale Treuhandsystem
  • Kapitel XIII: (Art. 86 bis 91) Der Treuhandrat
  • Kapitel XIV: (Art. 92 bis 96) Der Internationale Gerichtshof
  • Kapitel XV: (Art. 97 bis 101) Das Sekretariat
  • Kapitel XVI: (Art. 102 bis 105) Verschiedenes
  • Kapitel XVII: (Art. 106 und 107) Übergangsbestimmungen die Sicherheit betreffend
  • Kapitel XVIII: (Art. 108 und 109) Änderungen
  • Kapitel XIX: (Art. 110 und 111) Ratifizierung und Unterzeichnung
Besonderheiten der UN-Feindstaatenklausel
In Artikel 53 und 107 sowie ansatzweise auch in Artikel 77 finden sich Bereiche, die die sogenannte UN-Feindstaatenklausel bilden. Diese besagt, dass die unterzeichnenden Staaten bzw. der UN-Sicherheitsrat gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges ohne entsprechende Ermächtigung Zwangsmaßnahmen verhängen kann, falls es zu einer Weiterverfolgung einer aggressiven politischen Vorgehensweise kommt. Gemäß Artikel 53 wird damit jeder Staat benannt, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war und damit das Deutsche Reich und Japan.

Verwandte "UN-Charta" Rechtsbegriffe

Internationales Recht, EU Recht, Internationales Privatrecht, Völkerstrafrecht, Genfer Konvention, Internationales Steuerrecht, Internationaler Strafgerichtshof, Internationales Öffentliches Recht, Völkerrecht, Vereinte Nationen, WTO, UNO
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema UN-Charta - Ihr UN-Charta Informationstipp

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