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Wiki zum Rechtsthema Völkerstrafrecht
Informationen zu Völkerstrafrecht
Als Völkerstrafrecht bezeichnet man alle rechtlichen Normen, die rechtlich die Strafbarkeit einzelner Individuen regeln, wenn sich die Straftaten wiederum auf den Regelungen des Völkerrechts begründen. Zu den Straftaten gemäß dem geltenden Völkerrecht zählen Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen der Aggression sowie auch gegen die Menschlichkeit, wobei man hierbei davon ausgeht, dass sie sich staatsübergreifend auswirken und der Verantwortung, der internationale Gemeinschaft obliegt.
Ebenso ist auch davon auszugehen, dass die nationale Rechtslage in Bezug auf entsprechende Straftaten nicht als ausreichend gewertet werden kann. Das Völkerstrafrecht steht eng mit den Menschenrechten in Verbindung, welches sich mit den Rechten und Berechtigungen von Individuen befasst, während das Völkerstrafrecht sich mit den Pflichten von Einzelpersonen auseinandersetzt.
Ebenso ist auch davon auszugehen, dass die nationale Rechtslage in Bezug auf entsprechende Straftaten nicht als ausreichend gewertet werden kann. Das Völkerstrafrecht steht eng mit den Menschenrechten in Verbindung, welches sich mit den Rechten und Berechtigungen von Individuen befasst, während das Völkerstrafrecht sich mit den Pflichten von Einzelpersonen auseinandersetzt.
Rechtsquellen des Völkerstrafrechts
Das Völkerstrafrecht bildet einen Teil des eigentlichen Völkerrechtes und weist somit auch dieselben Rechtsquellen auf. Zu diesen gehören das Völkergewohnheitsrecht und das Völkervertragsrecht sowie auch allgemeine Grundsätze des Rechtes, wobei das Rom-Statut ebenfalls eine bedeutende Rolle als Rechtsquelle innehat. Bei dem Völkerstrafrecht Deutschlands handelt es sich um eine nationale Gesetzesgrundlage, die nicht als völkerrechtlich zu betrachten ist, sondern diese lediglich widerspiegelt. Dies bezieht sich ebenso auch auf das Völkerstrafgesetz anderer Länder.
Zuständige Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Völkerstrafrecht
Anwendung findet das Völkerstrafrecht ebenso an nationalen als auch an internationalen Gerichten, wobei diese auch in Zusammenarbeit auftreten können bzw. als Hybridgericht beide Aspekte repräsentieren. Als internationale Gerichte wird beispielsweise der Internationale Strafgerichtshof bezeichnet sowie auch der Internationale Militärgerichtshof und das Jugoslawien- und das Ruandatribunal.
Das Internationale Strafgerichtshof weist generell eine nachrangige Zuständigkeit in Bezug auf die nationalen Gerichte auf und tritt dann ein, wenn der zuständige Staat die Strafverfolgung nicht aufnehmen kann oder will.
Das Internationale Strafgerichtshof weist generell eine nachrangige Zuständigkeit in Bezug auf die nationalen Gerichte auf und tritt dann ein, wenn der zuständige Staat die Strafverfolgung nicht aufnehmen kann oder will.
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