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Wiki zum Rechtsthema UNO
Informationen zu UNO
Der Begriff UNO steht als Abkürzung für United Nations Organization und damit für die Organisation der Vereinten Nationen, die in Deutschland »Vereinigte Nationen«, kurz auch VN genannt werden. Es handelt sich hierbei um einen zwischenstaatlichen Zusammenschluss, der 193 Staaten umfasst. Die VN ist eine globale internationale Organisation und wird somit auch als uneingeschränktes Völkerrechtssubjekt anerkannt.
Aufgaben der UNO oder auch der VN
Die Aufgaben der UNO oder auch VN sind insbesondere die Sicherstellung des Weltfriedens, der Menschenrechtsschutz sowie auch die Völkerrechtseinhaltung gemäß der Charta. Darüber hinaus liegt ihre Aufgabe auch in der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Bereich sowie die Entwicklung verbesserter, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen. Aufgrund ihrer Verdienste hat die UNO den Friedensnobelpreis erhalten.
Als das wichtigste Ziel der VN wird die Friedenssicherung betrachtet und damit auch die Verpflichtung, internationale Konflikte zu beenden oder zu vermeiden. Dies verdeutlicht vor allem Art. 1 Abs. 1 der UN-Charta, in dem es heißt, dass das Primärziel darin besteht: »»den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen«.
Als das wichtigste Ziel der VN wird die Friedenssicherung betrachtet und damit auch die Verpflichtung, internationale Konflikte zu beenden oder zu vermeiden. Dies verdeutlicht vor allem Art. 1 Abs. 1 der UN-Charta, in dem es heißt, dass das Primärziel darin besteht: »»den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen«.
Ziele der VN
Im Rahmen der Millenniumskonferenz im September 2000 wurde die Millenniumserklärung als Ergebnis des Zusammentreffens verabschiedet. Diese steckt Ziele, die bis zum Jahr 2015 durch vereinigte Kräfte der internationalen Gemeinschaft erreicht werden sollen.
- MDG 1: Extreme Armut und Hunger beseitigen
- MDG 2: Allgemeine Grundschulbildung verwirklichen
- MDG 3: Die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Rolle von Frauen stärken
- MDG 4: Kindersterblichkeit senken
- MDG 5: Die Verbesserung der Gesundheit von Müttern
- MDG 6: HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten bekämpfen
- MDG 7: Ökologische Nachhaltigkeit sichern
- MDG 8: Eine Entwicklungspartnerschaft aufbauen
Verwandte "UNO" Rechtsbegriffe
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