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Wiki zum Rechtsthema Vereinte Nationen

Informationen zu Vereinte Nationen
Als Vereinigte Nationen, abgekürzt auch VN oder auch UNO »United Nations Organization« wird ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss bezeichnet, welcher 193 Staaten umfasst. Es handelt sich bei den VN um eine globale internationale Organisation, die somit auch als uneingeschränktes Völkerrechtssubjekt anerkannt ist. Zu den Aufgaben der VN gehören vor allem die Sicherstellung des Weltfriedens, der Menschenrechtsschutz sowie auch die Völkerrechtseinhaltung gemäß der Charta und ebenso auch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Des Weiteren trägt die VN die Verantwortung für die Unterstützung im wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Bereich und die Entwicklung verbesserter, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen.
Das wichtigste Ziel der VN: die Friedenssicherung
Zu den wichtigsten Zielen der VN gehört insbesondere die Friedenssicherung, welche die Verpflichtung beinhaltet, internationale Konflikte zu beenden oder zu vermeiden, was auch Art. 1 Abs. 1 der UN-Charta bestärkt, in dem es heißt, dass das Primärziel darin besteht: »den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen«.
Ausnahmen in Bezug auf die Friedenssicherung
Die Charta verhängt zwar grundsätzlich ein allgemeines Verbot von Gewalt, kann deren Anwendung jedoch nicht gänzlich ausschließen, da jedes Land ein gewisses Selbstverteidigungsrecht innehat. Die Friedenssicherung soll durch den Sicherheitsrat gewährleistet werden, wodurch die Entscheidung der entsprechenden Gewaltanwendung ausschließlich durch den Sicherheitsrat entschieden wird, in dessen Aufgaben es liegt, ggf. Gewaltanwendung auszuüben, wenn dies der Vermeidung von Übergriffen durch Friedensstörer dient. Voraussetzung für den Beschluss dahingehender Maßnahmen ist die Feststellung einer Bedrohung bzw. der Friedensbruch. Dies kann durch Angriffshandlungen gekennzeichnet sein.

Verwandte "Vereinte Nationen" Rechtsbegriffe

Internationales Recht, EU Recht, Internationales Privatrecht, UN-Charta, Völkerstrafrecht, Genfer Konvention, Internationales Steuerrecht, Internationaler Strafgerichtshof, Internationales Öffentliches Recht, Völkerrecht, WTO, UNO
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vereinte Nationen - Ihr Vereinte Nationen Informationstipp

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