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Wiki zum Rechtsthema Völkerrecht

Informationen zu Völkerrecht
Als Völkerrecht bezeichnet man eine Rechtsordnung, die sich aus Regeln und Prinzipien zusammensetzt, welche eine überstaatliche Wirksamkeit aufweisen. Diese regelt die Beziehung zwischen den Staaten oder auch den Völkerrechtssubjekten. Die Grundlage zur Regelung bildet hierbei die Gleichrangigkeit und das Völkerrecht begründet sich vor allem auf die Rechtsquellen, die in Form der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind. Diese beinhaltet vorrangig das Gewaltverbot, welches nicht ausschließlich auf die Mitglieder der Vereinten Nationen ausgelegt ist und ein grundsätzliches Angriffsverbot in Bezug auf jeden Staat verbindlich ausspricht.
Aufgliederung der einzelnen Charta-Inhalte:
Die UN-Charta ist unterteilt in 19 Kapital, die folgende Inhalte aufweisen:

Präambel
  • Kapitel I: (Art. 1 und 2) Ziele und Grundsätze
  • Kapitel II: (Art. 3 bis 6) Mitgliedschaft
  • Kapitel III: (Art. 7 und 8) Organe
  • Kapitel IV: (Art. 9 bis 22) Die Generalversammlung
  • Kapitel V: (Art. 23 bis 32) Der Sicherheitsrat
  • Kapitel VI: (Art. 33 bis 38) Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten
  • Kapitel VII: (Art. 39 bis 51) Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen
  • Kapitel VIII: (Art. 52 bis 54) Regionale Abmachungen
  • Kapitel IX: (Art. 55 bis 60) Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet
  • Kapitel X: (Art. 61 bis 72) Der Wirtschafts- und Sozialrat
  • Kapitel XI: (Art. 73 und 74) Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
  • Kapitel XII: (Art. 75 bis 85) Das internationale Treuhandsystem
  • Kapitel XIII: (Art. 86 bis 91) Der Treuhandrat
  • Kapitel XIV: (Art. 92 bis 96) Der Internationale Gerichtshof
  • Kapitel XV: (Art. 97 bis 101) Das Sekretariat
  • Kapitel XVI: (Art. 102 bis 105) Verschiedenes
  • Kapitel XVII: (Art. 106 und 107) Übergangsbestimmungen die Sicherheit betreffend
  • Kapitel XVIII: (Art. 108 und 109) Änderungen
  • Kapitel XIX: (Art. 110 und 111) Ratifizierung und Unterzeichnung
Zu beachten ist, dass die Charta zwar grundsätzlich ein allgemeines Verbot von Gewalt verhängt, deren Anwendung jedoch nicht gänzlich ausschließt, da jedes Land ein gewisses Selbstverteidigungsrecht innehat. Darüber hinaus finden sich in Artikel 53 und 107 sowie ansatzweise auch in Artikel 77 verschiedene Ansätze in Bezug auf die sogenannte UN-Feindstaatenklausel.
Die Feindstaaten-Klausel der UN-Charta
Die Feinstaaten-Klausel beinhaltet, dass die unterzeichnenden Staaten, näher bezeichnet der UN-Sicherheitsrat gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges ohne entsprechende Ermächtigung Zwangsmaßnahmen verhängen kann. Dies setzt voraus, dass es durch die genannten Staaten zu einer Weiterverfolgung einer aggressiven politischen Vorgehensweise kommt. Artikel 53 benennt diese Staaten als diejenigen, welche während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta waren.

Verwandte "Völkerrecht" Rechtsbegriffe

Internationales Recht, EU Recht, Internationales Privatrecht, UN-Charta, Völkerstrafrecht, Genfer Konvention, Internationales Steuerrecht, Internationaler Strafgerichtshof, Internationales Öffentliches Recht, Vereinte Nationen, WTO, UNO
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