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Wiki zum Rechtsthema Hausrat
Informationen zum Hausrat
Hausrat ist die Gesamtheit aller Gegenstände, die zur Haushalts- und Lebensführung notwendig sind. Dazu gehören:
- Einrichtungsgegenstände, wie:
- Möbel
- Teppiche
- Bilder
- Gardinen
- Gebrauchsgegenstände, wie:
- Geschirr
- Bekleidung
- Haushaltsgeräte
- Dinge, die verbraucht werden, wie:
- Nahrungsmittel
- Genussmittel
- Wertgegenstände, wie:
- Schmuck
- Edelsteine
- Antiquitäten
- Bargeld
Hausratsaufteilung bei Scheidung
Bei einer Ehescheidung erfolgt nur die Aufteilung der Hausratsgegenstände, die auch während der Ehe angeschafft wurden. Die Gegenstände, die vom Ehepartner vor der Ehe angeschafft und dann mit in die Ehe eingebracht wurden, sind von einer Aufteilung ausgeschlossen, da dem betreffenden Ehepartner an diesen Gegenständen ein Absonderungsrecht zusteht, d.h. Er kann diese für sich beanspruchen, ohne dem anderen Ehepartner eine Entschädigung zu zahlen.
Diesem Absonderungsrecht unterliegen auch jene Gegenstände, die während der Ehe als Ersatz für die eingebrachten Gegenstände angeschafft wurden. Gegenstände, die von einem Ehepartner für den alleinigen Gebrauch während einer Ehe angeschafft wurden, sind ebenfalls von der Haushaltsaufteilung ausgeschlossen, ebenso wie Schmuck, Kleidung, Schriftstücke und auch Sportgeräte. Kommt es zu Streit und Unklarheiten bei der Aufteilung des Hausrats, kann auf Antrag ein Familiengericht zur Klärung der Sachlage hinzugezogen werden.
Diesem Absonderungsrecht unterliegen auch jene Gegenstände, die während der Ehe als Ersatz für die eingebrachten Gegenstände angeschafft wurden. Gegenstände, die von einem Ehepartner für den alleinigen Gebrauch während einer Ehe angeschafft wurden, sind ebenfalls von der Haushaltsaufteilung ausgeschlossen, ebenso wie Schmuck, Kleidung, Schriftstücke und auch Sportgeräte. Kommt es zu Streit und Unklarheiten bei der Aufteilung des Hausrats, kann auf Antrag ein Familiengericht zur Klärung der Sachlage hinzugezogen werden.
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