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Wiki zum Rechtsthema Trennungsjahr

Informationen zum Trennungsjahr
Um eine Scheidung einreichen zu können, muss nach deutschem Recht erst ein Trennungsjahr nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, den Zeitpunkt der Trennung genau zu benennen. Geben hierbei beide scheidungswilligen Ehepartner das gleiche Datum für den Zeitpunkt der Trennung an, prüft das Gericht diesen nicht nach. Ebenso sind Gründe der Trennung für das Gericht nicht von Bedeutung. Sind sich also beide Ehepartner einig und liegt es in beider Interesse, die Scheidung so schnell wie möglich zu vollziehen, können die Ehepartner gemeinsam den Trennungszeitpunkt zurückdatieren, ohne dass vom Gericht dieser angezweifelt werden kann.

Das Gericht wird nur eine Überprüfung der Datumsangabe beauftragen, wenn es den Verdacht hat, das ein Ehepartner die Unwahrheit sagt. Sind sich also die Ehepartner komplett einig, so dauert eine Scheidung vor Gericht in der Regel nur wenige Minuten. Sollte während der Trennungszeit ein Versöhnungsversuch erfolgen, so unterbricht dieser nur das Trennungsjahr, wenn er länger als drei Monate andauert. Wird der Versuch der Versöhnung vor Ablauf der drei Monate abgebrochen, so läuft die Trennungszeit weiter.
Schnelle Scheidung
Wenn die Ehepartner ein Trennungsjahr hinter sich haben und bereits eine Einigung über den Hausrat, die Wohnung und das Sorgerecht erfolgt ist, dann kann es zu einer schnellen Scheidung kommen. Es kann ein Antrag auf Scheidung sofort gestellt werden, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. Dabei muss sich nur ein Ehepartner durch einen Anwalt vertreten lassen, wobei dem anderen Ehepartner freisteht, ebenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen. Grundsätzlich ist eine Scheidung nur im Härtefall ohne Trennungsjahr möglich. Das Gericht entscheidet, ob solch ein Härtefall vorliegt.
Lange Trennungszeit
Wenn sich die Ehepartner über die Scheidung nicht einig ist bzw. ein Ehepartner der Scheidung nicht einwilligt, stimmt das Gericht in der Regel erst nach einer dreijährigen Trennungszeit der Scheidung zu. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe eindeutig festgestellt werden und auch nachweislich sein, um eine Scheidung schon nach einem Jahr Trennung zu erwirken. So kann beispielsweise durch eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft des einen Partners die Zerrüttung einer Ehe angenommen werden.
Unterhaltszahlungen während des Trennungsjahres
Kommt es zu einer Trennung der Ehepartner, ist der unterhaltspflichtige Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt meist in Höhe von 3/7 der Nettoeinkünfte verpflichtet. Hierbei hängt die Höhe der Zahlung auch von der Steuerklasse des Ehepartners ab bzw. wird auch berücksichtigt, ob beide Ehepartner berufstätig sind. In diesem Fall wird die Differenz zwischen beiden Einkünften gebildet und aus dieser dann der Unterhalt berechnet. Außerdem ist noch von Bedeutung, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen und bei welchem Ehepartner diese während des Trennungsjahres leben.

Verwandte "Trennungsjahr" Rechtsbegriffe

Familien- und Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Jugendhilfe, Scheidung, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag, Patientenverfügung, Trennung, Unterhaltsberechnung, Gütertrennung, Hausrat, Lebenspartnerschaft, Vaterschaft, Kindergeld, Homo-Ehe, Zugewinngemeinschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Trennungsjahr - Ihr Trennungsjahr Informationstipp

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