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Wiki zum Rechtsthema Kindergeld

Informationen zum Kindergeld
Kindergeld ist die Zahlung von Leistungen, die Erziehungsberechtigte für jedes Kind gewährt bekommen. Es wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Familienlastenausgleich wurde durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 1995 reformiert. Der dadurch neu geregelte Familienleistungsausgleich ersetzt verschiedene finanzielle Vergünstigungen für Kinder durch ein Kindergeld, welches für alle Familien gleich ist und ab dem ersten Kind gezahlt wird.

Nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1996 wird nur noch das Kindergeld während des laufenden Jahres für das Kind eines unbeschränkt Steuerpflichtigen gezahlt, wobei nach Ablauf des Jahres das Finanzamt im Zusammenhang mit der Einkommensteuerveranlagung den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht und mit zuvor gezahltem Kindergeld verrechnet.
Zahlungsvoraussetzungen
Wer seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder wer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig ist bzw. so behandelt wird, hat Anspruch auf Kindergeld. Sowie ein Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, erhält auch dieser Kindergeld. Anspruch auf Kindergeld besteht für eheliche bzw. als ehelich erklärte Kinder, nicht eheliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. In der Regel erfolgt eine Kindergeldzahlung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Für Kinder, die sich in schulischer bzw. beruflicher Ausbildung befinden, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder durch ein Gebrechen nicht selbst unterhaltsfähig sind, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes werden seit 2012 bei der Zahlung des Kindergeldes nicht mehr berücksichtigt.
Höhe des Kindergeldes
Seit 2010 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 184,00 €, für das dritte Kind 190,00 € und für jedes weitere Kind ja 215,00 € im Monat. Werden Versichertenrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen bzw. Schwerbeschädigtenrenten aus den Unfallversicherungen bezogen, werden Leistungen des Familienlastenausgleichs aus den Rentenversicherungen gezahlt, welche meist höher aber mindestens genauso hoch wie die Leistungen des Kindergelds sind. Für die Zahlung von Kindergeld muss ein Antrag gestellt werden. Erfolgt dieser verspätet, so erfolgt eine rückwirkende Kindergeldzahlung höchstens für die letzten sechs Monate.

Verwandte "Kindergeld" Rechtsbegriffe

Familien- und Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Jugendhilfe, Scheidung, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag, Patientenverfügung, Trennung, Unterhaltsberechnung, Gütertrennung, Hausrat, Lebenspartnerschaft, Trennungsjahr, Vaterschaft, Homo-Ehe, Zugewinngemeinschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Kindergeld - Ihr Kindergeld Informationstipp

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