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Wiki zum Rechtsthema Sorgerecht

Informationen zum Sorgerecht
Die rechtlichen Regelungen des Sorgerechts sind im deutschen Familienrecht verankert. Konkretisiert ist die elterliche Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 1626 bis 1698b. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Sorge für die Person des Kindes) sowie die Vermögenssorge(Sorge für das Vermögen des Kindes), welche grundsätzlich beiden Elternteilen zustehen. Allgemein gesprochen ist das Sorgerecht also das Recht und die Pflicht zur Sorge für ein minderjähriges Kind.

Die Eltern gelten grundsätzlich in erster Linie als Inhaber des Sorgerechts. Hierbei unterscheidet das bürgerliche Recht aber zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind. Für Behörden und Verwaltungen gilt im öffentlichen Recht das Elternrecht als direkt geltendes Grundrecht. Verheirateten Eltern steht unstreitig das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind zu. Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie über eine „Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge“ das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn sie einander heiraten.
Beantragung des alleinigen Sorgerechts
Sollte eine Trennung oder Scheidung der Eltern erfolgen, so besteht die Möglichkeit für ein Elternteil, einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen, aber immer im Hinblick auf das Wohl des Kindes.

Vom Bundesgerichtshof wird eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts zwar sehr einschränkend beurteilt, wobei aber zum Wohl des Kindes eine weitgehende Übereinstimmung in bedeutenden Bereichen der elterlichen Sorge und eine annehmbare soziale Beziehung zwischen den Eltern vorausgesetzt wird. Aus diesem Grund kommt die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nur in Betracht, wenn der Tatrichter davon überzeugt ist, dass eine Durchführung des gemeinsamen Sorgerechts nicht gegeben ist und die Eltern gemeinsam keine Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen können. Das ist auch dann der Fall, wenn der Elternteil, welcher das alleinige Sorgerecht beantragt hat, auch die Zerrüttung der sozialen Beziehungen zwischen den Eltern zu verantworten hat.

Bevor das alleinige Sorgerecht in seiner ganzen Komplexität an einen Elternteil übertragen wird, erfolgt noch eine Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, nur eine Übertragung der Alleinsorge für bestimmte Teilbereiche des Sorgerechts stattzugeben.

Verwandte "Sorgerecht" Rechtsbegriffe

Familien- und Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Jugendhilfe, Scheidung, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Unterhalt, Ehevertrag, Patientenverfügung, Trennung, Unterhaltsberechnung, Gütertrennung, Hausrat, Lebenspartnerschaft, Trennungsjahr, Vaterschaft, Kindergeld, Homo-Ehe, Zugewinngemeinschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Sorgerecht - Ihr Sorgerecht Informationstipp

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