Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Vaterschaft Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Vaterschaft Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Vaterschaft Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Vaterschaft Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Vaterschaft Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Vaterschaft
Rechtsanwalt für Vaterschaft suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Vaterschaft finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Vaterschaft zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Vaterschaft Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Vaterschaft

Informationen zur Vaterschaft
Als Vater des Kindes gilt nach § 1592 Nr. 1 BGB:
  1. der Mann, welcher zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
  2. der Mann, welcher die Vaterschaft anerkennt.
  3. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt wird.
Steht eine Vaterschaft aufgrund einer bestehenden Ehe der Eltern fest, so ist es einem anderen Mann nicht möglich, eine Vaterschaft anzuerkennen, es sei denn, die Vaterschaft ist durch eine Vaterschaftsanfechtung aufgehoben worden. Auch darf das Gericht keine Vaterschaft feststellen, wenn die Vaterschaft eines Kindes feststeht und diese auch nicht mit Wirkung aufgehoben wurde. Der Ehemann der Mutter ist rechtlich immer der Vater des Kindes, auch wenn eine Scheidung bereits beantragt wurde und wenn eine Zeugung des Kindes als ausgeschlossen erscheint.

Das heißt, dass der Ehemann diese Vaterschaft nur durch eine Vaterschaftsanfechtung aufheben kann. Wenn der Ehemann vor der Geburt des Kindes verstirbt, so gilt er rechtlich als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen geboren wird bzw. eine Zeugung des Kindes mehr als 300 tage vor dessen Geburt erfolgte. Ein sogenanntes Tragezeitgutachten dient hier dem Nachweis. Diese Regelung greift nicht, wenn die Mutter nach dem Tod des Ehemannes noch vor der Geburt des Kindes erneut heiratet.

In diesem Fall gilt der neue Ehemann als Kindsvater, wobei ihm eine Anfechtung der Vaterschaft freisteht, um zu verhindern, dass das geborene Kind rechtlich sein eheliches Kind ist. Wird ein Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren und ist der Ex-Partner nicht der Vater des Kindes, so kann der wirkliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Somit ist auch die rechtliche Vaterschaft des Ehegatten aufgehoben.
Vaterschaftsanerkennung
Grundsätzlich ist eine Vaterschaftsanerkennung eine freiwillige Willenserklärung, welcher die Mutter des Kindes zustimmen muss. Auch für ein noch ungeborenes Kind besteht die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung. Sie erlangt nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie vom Jugendamt, von Amtsgerichten, Standesbeamten, Notaren oder Konsularbeamten deutscher Auslandsvertretungen beurkundet wurde.

In der Regel beurkundet das Jugendamt eine Anerkennung der Vaterschaft. Im Zuge eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann auch vor Gericht eine Vaterschaft anerkannt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung wird auch dann rechtswirksam, wenn sie wahrheitswidrig ist, kann aber im Nachhinein durch eine Vaterschaftsanfechtung wieder aufgehoben werden.

Verwandte "Vaterschaft" Rechtsbegriffe

Familien- und Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Jugendhilfe, Scheidung, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag, Patientenverfügung, Trennung, Unterhaltsberechnung, Gütertrennung, Hausrat, Lebenspartnerschaft, Trennungsjahr, Kindergeld, Homo-Ehe, Zugewinngemeinschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vaterschaft - Ihr Vaterschaft Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet