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Wiki zum Rechtsthema Unterhaltsberechnung

Informationen zur Unterhaltsberechnung
Bei einer Trennung und Scheidung kommt es in der Regel meist zu Konflikten, wenn es um die Frage der Unterhaltsberechnung geht. Im deutschen Recht sind zahlreiche Gesetze zur Regelung des Unterhalts verankert. Eine Berechnung der Beträge für den Unterhalt erfolgt grundsätzlich individuell für jeden Fall, wobei Tabellen zur Bestimmung der Beträge für den Unterhalt hinzugezogen werden oder von den Gerichten die Berechnung über die aktuellen Einkommensverhältnisse erfolgt. Folgende Maßstäbe sind relevant für eine Berechnung des Unterhalts:
  • Einkommen
  • Unterhaltsbedarf
  • Selbstbehalt.
Zu beachten ist dabei, dass sich der Unterhalt für Kinder und Erwachsenen aus unterschiedlichen Regeln ergibt.
Kindesunterhalt
Grundsätzlich gilt, dass leibliche Eltern, ob nun verheiratet oder nicht, für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind. Dabei richtet sich der Unterhalt nach Alter des Kindes und nach Einkommen des zu verpflichtenden Elternteils. Bis zur Volljährigkeit des Kindes gilt, dass der betreuende Elternteil vom Unterhalt als Barzahlung befreit ist, da er seinen Unterhalt in Form des Betreuungsunterhalts leistet. Der andere Elternteil muss seinen Unterhalt in Form von Bargeld entrichten. Absolviert das Kind eine Ausbildung, sind beide Elternteile mit Volljährigkeit des Kindes zum Bargeldunterhalt verpflichtet.

Hierbei werden aber Einkünfte und Zahlungen des Kindes berücksichtigt, hierzu zählen unter anderem Kindergeldzahlungen. Gerichte ziehen als unverbindliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts die ständig aktualisierte „Düsseldorfer Tabelle“ heran. Sie hilft bei der Berechnung unter Einkalkulierung des Kindesalters, der Einkommensverhältnisse der Eltern und des erforderlichen Mindestbehalts der Eltern und berücksichtigt auch den Unterhalt für mehrere Kinder.
Ehegattenunterhalt
Während der Trennungszeit orientiert sich der Unterhalt an dem Einkommen beider Ehepartner und darf dabei nicht mit dem eigentlichen Ehegattenunterhalt verwechselt werden, welcher den Trennungsunterhalt am Tag der Scheidung ablöst. Während sich in der Vergangenheit Ehepartner nach der Scheidung auf einen dauerhaften Unterhalt durch den anderen Ehepartner verlassen konnten, gilt seit einer 2010 verabschiedeten Neuregelung eine erhöhte Erwerbspflicht für den schlechter verdienenden Ehegatten und eine zeitlich begrenzte Unterhaltspflicht.

Gleichzeitig hat diese Neuregelung massive Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich der Rentenansprüche und das Wirksamkeitsdatum. Der Ehegattenunterhalt errechnet sich aus der Differenz der Einkünfte der Ehepartner unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände (z.Bsp. Kindererziehung, gemeinsame Schulden, Betreuungspflichten).

Verwandte "Unterhaltsberechnung" Rechtsbegriffe

Familien- und Scheidungsrecht, Adoptionsrecht, Jugendhilfe, Scheidung, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag, Patientenverfügung, Trennung, Gütertrennung, Hausrat, Lebenspartnerschaft, Trennungsjahr, Vaterschaft, Kindergeld, Homo-Ehe, Zugewinngemeinschaft
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Unterhaltsberechnung - Ihr Unterhaltsberechnung Informationstipp

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