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Wiki zum Rechtsthema Betriebsrente
Informationen zu Betriebsrente
Als Betriebsrente oder auch betriebliche Altersversorgung, abgekürzt bAV, bezeichnet man eine Rentenform, die sich auf die Zusage von Versorgungsleistungen bei Alter sowie auch Invalidität oder Tod begründet, die durch den Arbeitgeber erfolgt. Eine Zusage in Bezug auf die Betriebsrente können ebenso Angestellte als auch Arbeiter und Auszubildende erhalten.
Darüber hinaus ist diese auch für Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft möglich und nicht Angestellten, die ausschließlich für ein bestimmtes Unternehmen tätig sind. Die Betriebsrente kann über Rückstellungen ermöglicht werden sowie auch über Unterstützungskassen und Pensionskasse oder auch über Direktversicherungen.
Darüber hinaus ist diese auch für Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft möglich und nicht Angestellten, die ausschließlich für ein bestimmtes Unternehmen tätig sind. Die Betriebsrente kann über Rückstellungen ermöglicht werden sowie auch über Unterstützungskassen und Pensionskasse oder auch über Direktversicherungen.
Gesetzliche Grundlage
Die Zusage zur Betriebsrente begründet sich auf § 1 Betriebsrentengesetz, abgekürzt auch BetrAVG. Hier heißt es:
»Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn
»Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn
- der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage),
- der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung),
- Künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung) oder
- der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung leistet und die Zusage des Arbeitgebers auch die Leistungen aus diesen Beiträgen umfasst; die Regelungen für Entgeltumwandlung sind hierbei entsprechend anzuwenden, soweit die zugesagten Leistungen aus diesen Beiträgen im Wege der Kapitaldeckung finanziert werden«.
Vor- und Nachteile der Betriebsrente
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer wesentlich besser gestellt sind, wenn sie auf verschiedene Versorgungsleistungen zurückgreifen können, wenn man bedenkt, dass der aktuelle gesetzliche Rentenanspruch sehr niedrig ist. Daher stellt die Betriebsrente an sich ein sehr attraktives Angebot des Arbeitgebers dar.
Aktuell ist es jedoch in vielen Firmen gegeben, dass die gezahlten Gehälter sehr niedrig sind, so dass Arbeitnehmer häufig auf die Betriebsrente verzichten müssen, da die dafür vorgesehenen Beiträge nur schwer durch das bestehende Einkommen zu tragen sind, ohne dass am aktuellen Lebensstandard starke Abstriche gemacht werden müssen. Es besteht somit die Gefahr, dass bei einrichten der Betriebsrente das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Aktuell ist es jedoch in vielen Firmen gegeben, dass die gezahlten Gehälter sehr niedrig sind, so dass Arbeitnehmer häufig auf die Betriebsrente verzichten müssen, da die dafür vorgesehenen Beiträge nur schwer durch das bestehende Einkommen zu tragen sind, ohne dass am aktuellen Lebensstandard starke Abstriche gemacht werden müssen. Es besteht somit die Gefahr, dass bei einrichten der Betriebsrente das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
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