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Wiki zum Rechtsthema Frührente
Informationen zu Frührente
Die Frührente begründet sich auf der Altersrente, die nur dann beantragt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören das Erreichen des Rentenalters sowie auch eine Mindestversicherungszeit. Die Frührente kommt dann zur Auszahlung, wenn Arbeitnehmer in den Vorruhestand gehen.
Damit dies allerdings möglich ist, müssen, abhängig von der Rentenart ebenfalls verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Frührente kann als Erwerbsminderungsrente oder als vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden. Allerdings wird beim Vorruhestand ein Rentenabschlag fällig was bedeutet, dass die Rente deutlich niedriger ist, als wenn diese regulär nach Eintreten des Rentenalters gezahlt würde.
Damit dies allerdings möglich ist, müssen, abhängig von der Rentenart ebenfalls verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Frührente kann als Erwerbsminderungsrente oder als vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden. Allerdings wird beim Vorruhestand ein Rentenabschlag fällig was bedeutet, dass die Rente deutlich niedriger ist, als wenn diese regulär nach Eintreten des Rentenalters gezahlt würde.
Rentenabschlag bei Frührente
Frührente bedeutet immer auch ein wenig Verlust in Bezug auf den Rentenbetrag. Dieser berechnet sich nach der Zeit, die eine Person vorzeitig in Rente gegangen ist. Aktuell beträgt der Abschlag monatlich 0,3 Prozent für jeden Monat des vorzeitigen Eintritts in die Rente, der lebenslänglich abgezogen wird.
Somit kann man davon ausgehen, dass für jedes Jahr, in dem Personen früher in Rente gehen, 3,6 Prozent des Renteneinkommens wegfallen. Das Eintrittsalter der Rente beträgt 65 Jahre, wobei dieses weiterhin angehoben wird. In Zusammenhang mit einem (vorzeitigen) Renteneintritt stehen verschiedene Rentenvarianten zur Verfügung. Dazu gehören die Teilrente und die Vollrente sowie auch die Frührente.
Somit kann man davon ausgehen, dass für jedes Jahr, in dem Personen früher in Rente gehen, 3,6 Prozent des Renteneinkommens wegfallen. Das Eintrittsalter der Rente beträgt 65 Jahre, wobei dieses weiterhin angehoben wird. In Zusammenhang mit einem (vorzeitigen) Renteneintritt stehen verschiedene Rentenvarianten zur Verfügung. Dazu gehören die Teilrente und die Vollrente sowie auch die Frührente.
Altersrentenbezug und Voraussetzungen
Für die Altersrente bestehen grundsätzlich die bereits angeschnittenen Voraussetzungen der Erreichung des Rentenalters und der Mindestversicherungszeit bzw. Wartezeit. Allerdings kommen hier auch besondere Umstände zum Tragen wie beispielsweise ein längerer Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass bestimmte Grenzen bei Hinzuverdienst-Grenzen eingehalten werden. Bei der Altersrente gilt es zwischen der Teilrente und der Vollrente zu unterscheiden.
Die Teilrente kann hierbei ein Drittel, zwei Drittel oder auch die Hälfte der Vollrente ausmachen. Hierbei ist zu beachten, dass die Grenze für einen Hinzuverdienst in direkter Abhängigkeit zum ausgezahlten Renteneinkommen sinkt oder steigt. Allerdings ergibt sich die vorzeitige Rente auch aus der individuellen Situation des Rentennehmers. Diese kann abhängig sein von der Lage am Arbeitsmarkt, dem Rentenbezugszeitpunkt und der gesundheitlichen und familiären Situation.
Die Teilrente kann hierbei ein Drittel, zwei Drittel oder auch die Hälfte der Vollrente ausmachen. Hierbei ist zu beachten, dass die Grenze für einen Hinzuverdienst in direkter Abhängigkeit zum ausgezahlten Renteneinkommen sinkt oder steigt. Allerdings ergibt sich die vorzeitige Rente auch aus der individuellen Situation des Rentennehmers. Diese kann abhängig sein von der Lage am Arbeitsmarkt, dem Rentenbezugszeitpunkt und der gesundheitlichen und familiären Situation.
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