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Wiki zum Rechtsthema Rentenbescheid

Informationen zu Rentenbescheid
Als Rentenbescheid wird ein, in einem Verwaltungsakt entstehender Bescheid bezeichnet, der der Feststellung der Rentenart sowie auch des Rentenbeginns, der Höhe der Rente und eventuell auch Dauer der Rentenzahlung dient. Dieser ist nicht grundsätzlich unabänderlich, sondern kann ein einem Widerspruchsverfahren angefochten werden.

Voraussetzung für die Erstellung eines Rentenbescheides ist der Antrag auf Rente, der dann gestellt werden kann, wenn die entsprechenden Rentenvoraussetzungen gegeben sind. Dies bedeutet, dass das Rentenalter eingetreten sein muss und die Wartezeiten entsprechend erfüllt sind. Der Antrag auf Rente wird bei dem zuständigen Rententräger eingereicht, der dann auch für die Erstellung des Rentenbescheides zuständig ist.
Rentenantrag
Die Beantragung der Rente sowie auch die Bestimmung des Rentenbeginns begründen sich auf § 99 SGB VI, welcher besagt:
  1. Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

  2. Eine Hinterbliebenenrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Sie wird bereits vom Todestag an geleistet, wenn an den Versicherten eine Rente im Sterbemonat nicht zu leisten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.«
Der Antrag kann darüber hinaus auch von anderen Behörden angenommen und weitergeleitet werden. Stellen der Rentenversicherung helfen dabei, den Rentenantrag richtig zu stellen.
Wichtige Infos zur Altersrente
Das Alter für den Ruhestand beträgt aktuell 65 Jahre, steigt aber stufenweise seit dem Jahr 2012 auf 67 Jahre. Dies gilt es zu beachten, wenn keine Abstriche in Bezug auf die Rentenhöhe in Kauf genommen werden sollen. Dies bedeutet für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden, dass das Rentenalter 65 beträgt, das Rentenalter dagegen für Personen, die nach diesem Zeitraum geboren wurden 67.

Verwandte "Rentenbescheid" Rechtsbegriffe

Rentenversicherungsrecht, Altersrente, gesetzliche Rente, Rente, Rentenbesteuerung, Riester-Rente, Betriebsrente, Pension, Rentenabgaben, Rentenrecht, Rürup-Rente, Frührente, private Rente, Rentenversicherung, Versorgungsausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Rentenbescheid - Ihr Rentenbescheid Informationstipp

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