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Wiki zum Rechtsthema private Rente
Informationen zu private Rente
Als private Rente bezeichnet man im Allgemeinen eine private Altersvorsorge, die nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge gewährleistet, sondern durch eine Person selbst abgeschlossen und getragen wird. Diese Absicherung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen und basiert auf einem Verfahren der Kapitaldeckung, so dass der Inanspruchnehmende das Startkapital selber erbringt und er somit auch vollen Anspruch auf die Auszahlung und die erzielten Zinsen hat. Bei der Auszahlungsart besteht die Möglichkeit einer vollständigen Auszahlung des Kapitals oder die einer lebenslangen Rente.
Welche Variante in Betracht kommt, entscheiden Sparer entsprechend selbst im Rahmen der ausgewählten und abgeschlossenen Altersvorsorge. Zu den bekannten Möglichkeiten gehören zum einen die Rürup- und zum anderen die Riester-Rente, die dazu dienen, das eher niedrige Niveau der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Die gesetzliche Regelung entspricht hierbei nicht den Regelungen der gesetzlichen Rente und diese Rentenformen werden durch den Staat gefördert, so dass eine Beleihung oder Vererbung nicht möglich ist, was jedoch bei anderen Formen der privaten Vorsorge durchaus gewährleistet werden kann.
Welche Variante in Betracht kommt, entscheiden Sparer entsprechend selbst im Rahmen der ausgewählten und abgeschlossenen Altersvorsorge. Zu den bekannten Möglichkeiten gehören zum einen die Rürup- und zum anderen die Riester-Rente, die dazu dienen, das eher niedrige Niveau der gesetzlichen Rente zu kompensieren. Die gesetzliche Regelung entspricht hierbei nicht den Regelungen der gesetzlichen Rente und diese Rentenformen werden durch den Staat gefördert, so dass eine Beleihung oder Vererbung nicht möglich ist, was jedoch bei anderen Formen der privaten Vorsorge durchaus gewährleistet werden kann.
Private Vorsorge ohne staatliche Förderung
Über die staatlich geförderte Altersvorsorge hinaus gibt es in diesem Bereich auch weitere Modelle der privaten Rente, die allerdings keine Bestandschutzgarantie aufweisen. Jedoch besteht hierbei der Vorteil, dass ein Vermögensaufbau gewährleistet werden kann, der auch generationsübergreifend funktioniert. Dies ist dadurch möglich, dass das Vermögen entsprechend übertragen und auch an Nachkommen und Ehepartner etc. vererbt werden kann.
Bei der privaten Vorsorge ohne staatliche Förderung ist auch zu beachten, dass lediglich der Ertragsanteil der Versteuerung unterliegt. Zu dieser Art der Vorsorge zählen beispielsweise Fondssparpläne sowie auch andere Modelle und ebenso auch der Erwerb von Immobilieneigentum als Wohneigentum. Denn schlussendlich kann der Standard dadurch ebenfalls erhöht werden, da die Kosten für Miete etc. wegfallen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die private Altersvorsorge an den Bedarf von Ehepartner angepasst werden kann.
Bei der privaten Vorsorge ohne staatliche Förderung ist auch zu beachten, dass lediglich der Ertragsanteil der Versteuerung unterliegt. Zu dieser Art der Vorsorge zählen beispielsweise Fondssparpläne sowie auch andere Modelle und ebenso auch der Erwerb von Immobilieneigentum als Wohneigentum. Denn schlussendlich kann der Standard dadurch ebenfalls erhöht werden, da die Kosten für Miete etc. wegfallen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die private Altersvorsorge an den Bedarf von Ehepartner angepasst werden kann.
Anpassung der privaten Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist im Grunde bedarfsabhängig, da die Situation im Alter sich für unterschiedliche Personen auch ebenso unterschiedlich darstellen kann. Durch eine umfassende Beratung in Bezug auf den Bedarf kann ungefähr eingeschätzt werden, wie hoch dieser im Alter sein kann und wie stark sich die Differenz auswirkt, wenn die gesetzliche Rente zur Auszahlung kommt. Durch eine zusätzliche Privatrente kann diese Differenz ausgeglichen werden.
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