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Wiki zum Rechtsthema Rürup-Rente

Informationen zu Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Basisrentenform, die als Form der Altersvorsorge steuerlich begünstigt behandelt wird. Die Leistungskriterien sind allerdings abweichend von denen der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass sie als günstige Alternative gilt, wenn beispielsweise ein höheres steuerpflichtiges Einkommen in der Anfangsphase der Ansparung aufweisen. Ebenso kann sie auch von Personen in Anspruch genommen werden, die keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben, weil keine Versicherungspflicht, beispielsweise aufgrund von Selbständigkeit besteht.

Auch wird die Rürup-Rente nicht durch Umlage finanziert, sondern kapitaldeckend, ohne dass ein Kapitalwahlrecht gegeben ist. Das durch die Rente angesparte Kapital wird ähnlich der gesetzlichen Rente ratenweise ausgezahlt. Eine Teilauszahlung ist hierbei nicht möglich. Die Rürup-Rente kann ebenso als konventionelle Rentenversicherung in Anspruch genommen werden sowie auch als Fondssparplan in der Ansparphase und als fondsgebundene Rentenversicherung.
Die Rürup-Rente in Bezug auf Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
Gesetzlich ist festgelegt, dass vor Beginn der Rente ein Rürup-Rentenvertrag nicht gekündigt werden kann. Dies bedeutet, dass er ausschließlich beitragsfrei zu stellen ist und keine Anrechnung an das Arbeitslosengeld vorgenommen wird. Ebenso kann sie während der Ansparung nicht gepfändet werden.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass dies nur zutrifft, wenn die Versicherung vor Eintreten der Arbeitslosigkeit und damit vor Beantragung des Arbeitslosengeldes abgeschlossen wurde. Auf Rentenzahlungen trifft dies nicht zu. Diese werden wie jedes andere Renteneinkommen behandelt und können somit angerechnet oder auch gepfändet werden. Dies trifft auch im Rahmen einer Insolvenz zu. Hierbei sind auch die Pfändungsfreigrenzen und der Insolvenzschutz zu beachten.
Die Rürup-Rente im Todesfall
Bei der Rürup-Rente ist zu beachten, dass sie wie die meisten anderen Renten auch nicht vererbt werden kann, so dass der Anspruch entfällt, wenn der Vertragspartner verstirbt. Allerdings kann der Versicherungsvertrag auch dahingehend gestaltet werden, dass eine Hinterbliebenenrente im Rahmen des Vertrages an Kinder oder den Ehepartner ausgezahlt werden kann. Die Höhe dieser Rente ist vor Vertragsabschluss festzulegen. Auch ist es möglich, eine Beitragsrückerstattung im Todesfall festzulegen, die durch eine nicht steuerlich geförderte Zusatzversicherung gewährleistet wird.

Verwandte "Rürup-Rente" Rechtsbegriffe

Rentenversicherungsrecht, Altersrente, gesetzliche Rente, Rente, Rentenbesteuerung, Riester-Rente, Betriebsrente, Pension, Rentenabgaben, Rentenrecht, Frührente, private Rente, Rentenbescheid, Rentenversicherung, Versorgungsausgleich
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Rürup-Rente - Ihr Rürup-Rente Informationstipp

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