Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Bundesjagdgesetz Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Bundesjagdgesetz Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Bundesjagdgesetz Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Bundesjagdgesetz Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bundesjagdgesetz Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Bundesjagdgesetz
Rechtsanwalt für Bundesjagdgesetz suchen
Rechtsanwälte für Bundesjagdgesetz finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Bundesjagdgesetz zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Bundesjagdgesetz Rechtsanwälte der Top Städte finden
Bundesjagdgesetz Berlin, Bundesjagdgesetz Bielefeld, Bundesjagdgesetz Bochum, Bundesjagdgesetz Bonn, Bundesjagdgesetz Bremen, Bundesjagdgesetz Dortmund, Bundesjagdgesetz Dresden, Bundesjagdgesetz Duisburg, Bundesjagdgesetz Düsseldorf, Bundesjagdgesetz Erlangen, Bundesjagdgesetz Essen, Bundesjagdgesetz Frankfurt, Bundesjagdgesetz Hamburg, Bundesjagdgesetz Hannover, Bundesjagdgesetz Köln, Bundesjagdgesetz Leipzig, Bundesjagdgesetz Mannheim, Bundesjagdgesetz München, Bundesjagdgesetz Nürnberg, Bundesjagdgesetz Stuttgart, Bundesjagdgesetz Wolfsburg, Bundesjagdgesetz Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Bundesjagdgesetz
Informationen zu Bundesjagdgesetz
Als Bundesjagdgesetz, abgekürzt auch BJagdG, werden die gesetzlichen Regelungen bezeichnet, die sich auf das Jagdrecht beziehen. Diese können entsprechend abweichen, da das Bundesgesetz den einzelnen Ländern unterliegt. In diesen Gesetzen ist ebenso bestimmt, welche Tiere gejagt werden dürfen und wer, wo und was jagen darf und zu welchem Zeitpunkt. Ebenso enthält das BJagdG alle Vorschriften zur Ausübung der Jagd.
Strafvorschriften in Bezug auf das Bundesjagdgesetz
In § 38 des BJagdG sind alle Strafvorschriften, beispielsweise in Bezug auf eine unzulässige Ausübung der Jagd sowie auch Schonzeitenverstöße etc. festgehalten. Hier heißt es:
Absatz 4 bezieht sich auf ein Elterntier. Dieser bestimmt:
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen Ausnahmen bestimmen.
- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 21 Abs. 3 zuwiderhandelt,
- entgegen § 22 Abs. 2 Satz 1 Wild nicht mit der Jagd verschont oder
- entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 ein Elterntier bejagt.
- Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Absatz 4 bezieht sich auf ein Elterntier. Dieser bestimmt:
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen Ausnahmen bestimmen.
Weitere Bereiche des Bundesjagdgesetzes
Das Bundesjagdgesetz befasst sich ebenso auch mit den Geschossarten und Waffen, die für die Jagd eingesetzt werden. Gemäß diesen Richtlinien sind vollautomatische sowie auch halbautomatische Langwaffen mit Magazinen, welche zwei Schuss überschreiten, nicht gestattet. Dagegen heißt es bei Kurzwaffen, welche für sogenannte Fangschüsse verwendet werden, dass diese eine Mündungsenergie von 200 Joule umfassen müssen. Ein weiterer Bereich ist die sogenannte Notfütterung. Hier besagt das Gesetz, das die Jagd in einem Umkreis von 200 Metern eines Bereiches, in dem die Fütterung zu Notzeiten vorgenommen wird, nicht stattfinden darf.
Verwandte "Bundesjagdgesetz" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Bundesjagdgesetz - Ihr Bundesjagdgesetz Informationstipp