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Wiki zum Rechtsthema Jagdschein
Informationen zu Jagdschein
Bei einem Jagdschein handelt es sich um ein, von der Jagdbehörde ausgestelltes Dokument, das unter bestimmten Voraussetzungen an Jäger erteilt werden kann. Erhältlich ist er ebenso als Tagesjagdschein sowie auch als 14-tägig gültiger Jagdschein, 1 Jahresjagdschein sowie auch als Jagdschein für zwei und drei Jahre, als Jugendjagdschein und Jagdschein für Erwachsene, Falknerjagdschein oder auch Ausländerjagdschein.
Er hat in allen deutschen Bundesländern Gültigkeit, wobei die Gesetzeslage der einzelnen Länder sich etwas unterschiedlich gestalten kann. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Jagdschein erneut beantragt werden. Für die Ausstellung des Jagdscheins müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wovon einige auch bei einem Neuantrag noch einmal überprüft werden, um festzustellen, ob alle Voraussetzungen noch gegeben sind.
Er hat in allen deutschen Bundesländern Gültigkeit, wobei die Gesetzeslage der einzelnen Länder sich etwas unterschiedlich gestalten kann. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Jagdschein erneut beantragt werden. Für die Ausstellung des Jagdscheins müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wovon einige auch bei einem Neuantrag noch einmal überprüft werden, um festzustellen, ob alle Voraussetzungen noch gegeben sind.
Voraussetzungen für den Jagdschein
Die Erteilung eines Jagdscheins ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, die insgesamt vorliegen müssen, damit dieser ausgestellt werden kann. So ist vorgeschrieben, dass ebenso eine erfolgreich absolvierte Prüfung zum Jäger sowie auch die Vorlage einer Jägerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Des Weiteren muss die die persönliche Zuverlässigkeit entsprechend den Richtlinien des Waffengesetzes nachgewiesen sein und eine Volljährigkeit des Jagdscheininhabers bestehen. Es sei denn, es handelt sich um den Jugendjagdschein, für den der Inhaber mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Die Gültigkeit des Jagdscheins ist auf die Zeit beschränkt, die in diesem angegeben ist. Danach muss der Schein erneuert werden. Allerdings kann es auch dazu kommen, dass einem Jäger aufgrund persönlicher Unzuverlässigkeit der Jagdschein vorzeitig entzogen wird. Die Voraussetzungen und rechtlichen Bestandteile des Jagdscheins werden durch § 15 BJagdG geregelt. Durch diese Richtlinien soll die Jagdqualifikation des Jägers sichergestellt werden.
Die Gültigkeit des Jagdscheins ist auf die Zeit beschränkt, die in diesem angegeben ist. Danach muss der Schein erneuert werden. Allerdings kann es auch dazu kommen, dass einem Jäger aufgrund persönlicher Unzuverlässigkeit der Jagdschein vorzeitig entzogen wird. Die Voraussetzungen und rechtlichen Bestandteile des Jagdscheins werden durch § 15 BJagdG geregelt. Durch diese Richtlinien soll die Jagdqualifikation des Jägers sichergestellt werden.
Berechtigung durch Erteilung des Jagdscheins
Durch den Jagdschein erhält ein Jäger bestimmte Berechtigungen und kann mit diesem jagdlich tätig sein sowie auch Jagdwaffen zur Jagd führen bzw. diese und die entsprechende Munition erwerben, leihen und in Besitz haben. Dies gilt für Langwaffen und ebenso auch für Kurzwaffen und Munition, wobei ein entsprechender Voreintrag in die Waffenbesitzkarte vorab erfolgen muss. Ebenso darf er Fleisch erlegter Tiere untersuchen und zum Verkauf freigeben.
Dies gilt jedoch nur für Wild, für das keine amtliche Trichinenuntersuchung notwendig ist. Liegt dagegen eine solche Vorschrift vor, kann die Untersuchung nur durch einen entsprechenden Sachverständigen erfolgen, damit das Fleisch für den Verkauf und Verzehr freigegeben werden kann.
Dies gilt jedoch nur für Wild, für das keine amtliche Trichinenuntersuchung notwendig ist. Liegt dagegen eine solche Vorschrift vor, kann die Untersuchung nur durch einen entsprechenden Sachverständigen erfolgen, damit das Fleisch für den Verkauf und Verzehr freigegeben werden kann.
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