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Wiki zum Rechtsthema Waffenbesitz

Informationen zu Waffenbesitz
Als Waffenbesitz bezeichnet man allgemein erst einmal den Besitz von Waffen, welche auch als solche definiert werden. Darunter Schusswaffen und Messer etc. Gemäß den gesetzlichen Richtlinien Deutschlands, hat ausschließlich der Staat das sogenannte Gewaltmonopol, so dass es auch ausschließlich diesem rechtlich zusteht, physische Gewalt Menschen gegenüber auszuüben - und dies auch schlussendlich nur im Notfall.

Gesetzlich ist der Besitz von Waffen zur Selbstverteidigung nicht erlaubt. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen und zu gesetzlich geregelten Zwecken der Waffenbesitz sowie auch der, der entsprechenden Munition, dennoch möglich, sofern eine Person keine Vorstrafen aufweist, die dies unmöglich machen. Die gesetzliche Grundlage stellt das Waffengesetz dar, welches in allen Bundesländern einheitlich gestaltet ist.
Waffen, die der gesetzlichen Regelung unterliegen
Man geht zuerst einmal davon aus, dass alle Waffen, mit denen Menschen verletzt oder getötet werden können, einer gesetzlichen Regelung unterliegen. Der Umgang mit Waffen, die gemäß den Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, bedarf allerdings der Vorlage einer behördlichen Genehmigung, der Eignung und Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers sowie auch der Volljährigkeit und entsprechender Sachkenntnis in Bezug auf den Umgang. Eine weitere Voraussetzung ist auch das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung und eines sogenannten legitimem Bedürfnisse.

Dies bedeutet, dass die entsprechende Behörde prüft, ob ein Waffenbesitz zum gewünschten Zweck erforderlich ist oder nicht. Bei Personen, bei denen das Bedürfnis legitim ist, handelt es sich meist um Mitglieder von Schützenvereinen, Jägern, Sportschützen, Waffensammlern und Munitionssammlern sowie auch Personen, die in Überwachungsberufen tätig sind. Ebenso wird eine sogenannte Waffenbesitzkarte benötigt und ein Waffenschein.
Die Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte stellt die behördliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe dar. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dies nicht zeitgleich auch das Führen einer Waffe erlaubt. Geregelt wird die Erteilung einer Waffenbesitzkarte durch das Waffengesetz und sie dient der Eintragung von Schusswaffen, für die der Waffenbesitzer die Genehmigung hat. Die Regelungen der Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte, finden sich insbesondere in den §§ 2, 3, 4, 5, und 6 des Waffengesetzes. Dieses wird durch die, von den einzelnen Bundesländern bestimmten Behörden überwacht, wie beispielsweise das Ordnungsamt der Staat oder eines Kreises.

Verwandte "Waffenbesitz" Rechtsbegriffe

Jagdrecht, Bundesjagdgesetz, Jagdschein, Jäger, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Bundeswildschutzverordnung, Jagdschutz, Schonzeit, Waffenbesitzschein, Wilderei, Jagdpacht, Jagdsteuer, Waffengesetz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Waffenbesitz - Ihr Waffenbesitz Informationstipp

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