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Wiki zum Rechtsthema Waffenbesitzschein

Informationen zum Waffenbesitzschein
Die Bezeichnung Waffenbesitzschein wird häufig ebenso für die Waffenbesitzkarte als auch für den Waffenschein verwendet. Beides ist falsch, da Waffenschein und Waffenbesitzkarte in Deutschland unterschiedliche Dokumente sind und unterschiedliche Berechtigungen erteilen. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt ausschließlich zum Besitz einer Waffe und der entsprechenden Munition, während der Waffenschein die Erlaubnis zum Führen einer Waffe erteilt.
Die Waffenbesitzkarte
Bei einer Waffenbesitzkarte handelt es sich um ein Dokument, welches den Besitz einer Waffe gemäß dem geltenden Waffengesetz erlaubt. In die Waffenbesitzkarte durch die Behörde alle Waffen eingetragen, die der Inhaber der Waffengesetzkarte besitzen darf. Das Waffengesetz regelt diesbezüglich auch, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis vorliegen müssen. § 4 Abs. 1 des Waffengesetztes bestimmt, dass ein Antragssteller nachfolgende Voraussetzungen erfüllen muss.

Antragsteller kann jemand sein, der:
  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
  2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
  3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
  4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
  5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
Welche Behörde die Waffenbesitzkarte genehmigen und ausstellen darf, wird durch die einzelnen Bundesländer bestimmt. Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Eigentümer nicht zum Führen einer Waffe, da dafür ein Waffenschein benötigt wird.
Der Waffenschein
Ein Waffenschein stellt eine Berechtigung zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit dar. Er wird jedoch nicht grundsätzlich an jeden erteilt, sondern nur in bestimmten Fällen. Als Führen einer Waffe wird gemäß Waffengesetz, abgekürzt auch WaffG, bezeichnet, wenn diese außerhalb der eigenen Wohnung oder eines Besitztums geführt wird. Ein Waffenschein wird nur an Personen erteilt, bei denen man davon ausgehen kann, dass diese mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit und die Schusswaffe als geeignetes Mittel betrachtet werden kann, diese Gefährdung zu minimieren. Darüber hinaus kann auch Jägern ein Waffenschein ausgestellt werden.

Verwandte "Waffenbesitzschein" Rechtsbegriffe

Jagdrecht, Bundesjagdgesetz, Jagdschein, Jäger, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Bundeswildschutzverordnung, Jagdschutz, Schonzeit, Wilderei, Jagdpacht, Jagdsteuer, Waffenbesitz, Waffengesetz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Waffenbesitzschein - Ihr Waffenbesitzschein Informationstipp

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