Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Waffenbesitzschein Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Waffenbesitzschein Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Waffenbesitzschein Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Waffenbesitzschein Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Waffenbesitzschein Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Waffenbesitzschein
Rechtsanwalt für Waffenbesitzschein suchen
Rechtsanwälte für Waffenbesitzschein finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Waffenbesitzschein zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Waffenbesitzschein Rechtsanwälte der Top Städte finden
Waffenbesitzschein Berlin, Waffenbesitzschein Bielefeld, Waffenbesitzschein Bochum, Waffenbesitzschein Bonn, Waffenbesitzschein Bremen, Waffenbesitzschein Dortmund, Waffenbesitzschein Dresden, Waffenbesitzschein Duisburg, Waffenbesitzschein Düsseldorf, Waffenbesitzschein Erlangen, Waffenbesitzschein Essen, Waffenbesitzschein Frankfurt, Waffenbesitzschein Hamburg, Waffenbesitzschein Hannover, Waffenbesitzschein Köln, Waffenbesitzschein Leipzig, Waffenbesitzschein Mannheim, Waffenbesitzschein München, Waffenbesitzschein Nürnberg, Waffenbesitzschein Stuttgart, Waffenbesitzschein Wolfsburg, Waffenbesitzschein Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Waffenbesitzschein
Informationen zum Waffenbesitzschein
Die Bezeichnung Waffenbesitzschein wird häufig ebenso für die Waffenbesitzkarte als auch für den Waffenschein verwendet. Beides ist falsch, da Waffenschein und Waffenbesitzkarte in Deutschland unterschiedliche Dokumente sind und unterschiedliche Berechtigungen erteilen. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt ausschließlich zum Besitz einer Waffe und der entsprechenden Munition, während der Waffenschein die Erlaubnis zum Führen einer Waffe erteilt.
Die Waffenbesitzkarte
Bei einer Waffenbesitzkarte handelt es sich um ein Dokument, welches den Besitz einer Waffe gemäß dem geltenden Waffengesetz erlaubt. In die Waffenbesitzkarte durch die Behörde alle Waffen eingetragen, die der Inhaber der Waffengesetzkarte besitzen darf. Das Waffengesetz regelt diesbezüglich auch, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis vorliegen müssen. § 4 Abs. 1 des Waffengesetztes bestimmt, dass ein Antragssteller nachfolgende Voraussetzungen erfüllen muss.
Antragsteller kann jemand sein, der:
Antragsteller kann jemand sein, der:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
- die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
- ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
- bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
Der Waffenschein
Ein Waffenschein stellt eine Berechtigung zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit dar. Er wird jedoch nicht grundsätzlich an jeden erteilt, sondern nur in bestimmten Fällen. Als Führen einer Waffe wird gemäß Waffengesetz, abgekürzt auch WaffG, bezeichnet, wenn diese außerhalb der eigenen Wohnung oder eines Besitztums geführt wird. Ein Waffenschein wird nur an Personen erteilt, bei denen man davon ausgehen kann, dass diese mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit und die Schusswaffe als geeignetes Mittel betrachtet werden kann, diese Gefährdung zu minimieren. Darüber hinaus kann auch Jägern ein Waffenschein ausgestellt werden.
Verwandte "Waffenbesitzschein" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Waffenbesitzschein - Ihr Waffenbesitzschein Informationstipp