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Wiki zum Rechtsthema Jagdpacht

Informationen zu Jagdpacht
Bei der Jagdpacht handelt es sich um eine gesonderte Form der Pacht. Diese wird in § 11 des Bundesjagdgesetzes, abgekürzt auch BJagdG, geregelt. Die Verpachtung bezieht sich dabei auf das Jagdausübungsrecht und dieses wird nur auf Personen übertragen, die im Sinne der geltenden Gesetzgebung jagdpachtfähig sind. Hierbei ist Voraussetzung, dass ein Jagdpächter den Jagdschein seit mindestens 3 Jahren vorweisen kann. Der Vertrag über die Jagdpacht kann ebenso zwischen Jagdgenossenschaften und einem Pächter vereinbart werden als auch zwischen Pächter und Eigenjagdbesitzer.

Der Pächter muss hierbei eine natürliche Person sein. Für den Vertragsabschluss ist die Schriftform vorgegeben und die Mindestdauer einer Pacht beträgt 9 Jahre. Der Pächter erhält mit dem Pachtvertrag die Ermächtigung, die Jagdrechte in dem, mit der Pacht in Zusammenhang stehenden Jagdrevier auszuüben. Das Jagdausübungsrecht beinhaltet ebenso die Jagd als auch das Hegen der Tiere.
Der Jagdschein
Als Jagdschein wird ein von der Jagdbehörde ausgestelltes Dokument bezeichnet, welches unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann. Zu diesen Voraussetzungen gehören die erfolgreich absolvierte Prüfung zum Jäger und die Vorlage einer Jägerhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus muss die persönliche Zuverlässigkeit entsprechend den Richtlinien des Waffengesetzes nachgewiesen sein und eine Volljährigkeit des Jagdscheininhabers bestehen.

Eine Volljährigkeit ist allerdings nicht notwendig, wenn ein Jugendjagdschein beantragt werden soll. Dieser kann bereits an Personen ab einem Alter von 16 Jahren ausgegeben werden. Ein Jagdschein kann dauerhaft erteilt, jedoch auch wieder entzogen werden, wenn die Person die Voraussetzungen, beispielsweise aufgrund von persönlicher Unzuverlässigkeit, nicht mehr erfüllt.
Beendigung eines Pachtvertrages
Wird ein Jagdpachtvertrag abgeschlossen, so ist es notwendig, dass dieser der Jagdbehörde mitgeteilt wird, bevor der Jäger das Revier gemäß den, im Vertrag festgehaltenen Bestandteilen nutzen kann. Die aus dem Pachtvertrag entstehenden Kosten, können beispielsweise auch durch die, im Rahmen der Jagd entstehenden Vorteile, beispielsweise durch den Verkauf von Fleisch eines erlegten Tieres, ausgeglichen werden.

Der Vertrag besteht so lange, wie es in diesen festgelegt ist, kann aber unter Umständen auch vorzeitig erlöschen. Dies ist dann der Fall, wenn der Jagdpächter keinen gültigen Jagdschein mehr besitzt. Dies kann aufgrund verschiedener Umstände geschehen, wie bei fehlender Grundvoraussetzung oder Entzug durch die Jagdbehörde.

Verwandte "Jagdpacht" Rechtsbegriffe

Jagdrecht, Bundesjagdgesetz, Jagdschein, Jäger, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Bundeswildschutzverordnung, Jagdschutz, Schonzeit, Waffenbesitzschein, Wilderei, Jagdsteuer, Waffenbesitz, Waffengesetz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Jagdpacht - Ihr Jagdpacht Informationstipp

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