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Wiki zum Rechtsthema Autokauf

Informationen zum Autokauf
Gemäß §§ 434 ff., 437 BGB unterliegt der Autokauf bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Demnach ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer eine Nacherfüllung, eine Minderung oder einen Schadensersatz zu verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung steht hier allerdings an erster Stelle.

Um eine Nacherfüllung verlangen zu können, muss allerdings ein Mangel als Voraussetzung vorliegen. Bei einem PKW hängt das von gewissen Faktoren ab, z.Bsp. vom Alter des Fahrzeugs, vom Erhaltungszustand, der Laufleistung sowie vom betroffenen Bauteil im Fahrzeug und ist in der Regel eine Frage des Einzellfalls. Generell sind Mängel an Fahrzeugen vom normalen Verschleiß und typischen Abnutzungserscheinungen zu unterscheiden, da diese rechtlich nicht zu den Mängeln gehören.

Häufig wird durch eine rechtsgeschäftliche Beschränkung der Gewährleistungsrechte, welche gemäß § 444 BGB möglich ist, dem Käufer der Anspruch erschwert, seine Rechte durchzusetzen und wahrzunehmen. Sowie aber der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt bzw. eine bestimmte Beschaffenheit garantiert, kann er sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen.
Fabrikneu oder Neuwagen
Das Kauf-, Schadens- und Umsatzsteuerrecht unterscheidet wesentliche Faktoren bei der Bezeichnung „fabrikneu“ und „Neuwagen“.

Als „fabrikneu“ gilt ein Fahrzeug, wenn höchstens zwölf Monate zwischen Fahrzeugherstellung und Kaufvertragsabschluss liegen. Des weiteren muss der PKW bei Kaufvertragsabschluss unverändert hergestellt werden, wobei hier der Zeitpunkt der Einstellung der Produktion relevant ist, nicht die Lieferung der neuen Modelle an den Handel. Grundsätzlich gilt ein Fahrzeug nur als fabrikneu, wenn es vorher noch niemals in Betrieb genommen worden ist.

Ein Neuwagen im Sinne des Steuerrechts wird ein Fahrzeug bezeichnet, welches nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und auch dessen Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Im Schadensrecht erfolgt eine Abrechnung eines Haftpflichtschadens auf Basis eines Neuwagens, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hat.

Verwandte "Autokauf" Rechtsbegriffe

Kaufrecht, Kaufvertrag, Mietkauf, Produkthaftung, Widerrufsrecht, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, eBay & Recht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Autokauf - Ihr Autokauf Informationstipp

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