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Wiki zum Rechtsthema Versteigerung

Informationen zur Versteigerung
Als Versteigerung (Auktion) wird der öffentliche Verkauf eines Gegenstandes bezeichnet, welcher dann an den Meistbietenden erfolgt. Unterschieden werden hierbei freiwillige Versteigerungen (beispielsweise Kunstauktionen) von Zwangsversteigerungen, welche durch einen Gerichtsvollzieher im Zuge einer Zwangsvollstreckung erfolgen. Versteigerungen müssen generell unter Angabe von Ort und Zeit bekannt gegeben werden. Durch das gebot des Bietenden und den Zuschlag, welcher der Versteigerer erteilt, ko0mmt ein Kaufvertrag zustande. Grundsätzlich wird ein niedrigeres Gebot von einem höheren gebot verdrängt. Grundsätzlich besteht dann kein Anspruch auf Zuschlag. Der Versteigerer selbst sowie seine Gehilfen sind von der Gebotsabgabe ausgeschlossen.

Bevor bei einer Zwangsversteigerung ein Zuschlag erteilt wird, muss der gebotene Betrag dreimal ausgerufen werden. Außerdem muss ein Mindestgebot in der Höhe erfolgt sein, welches der Hälfte des Marktpreises des zu versteigernden Gegenstandes entspricht.
Formen
Bei Versteigerungen, auch Auktionen, werden vier Formen unterschieden:
  1. Englische Auktion
    • verbreitetste Form der Auktionen
    • besonders für Objekte mit ehre geringem Wert
    • erfolgt nach Aufschlagverfahren
    • Festlegung eines Mindestpreises
    • Zuschlag erhält Höchstbietender

  2. Holländische Auktion
    • Anwendung des Abstrichverfahrens
    • meist hoher Startpreis
    • wird dann gesenkt, bis der erste Bieter den Preis annimmt
    • dieser erhält den Zuschlag

  3. Höchstpreisauktion
    • verdeckte Gebotsabgabe in schriftlicher Form
    • jeder Bieter kann nur ein Angebot abgeben
    • Zuschlag erhält Höchstbietender
    • Kaufpreis entspricht dem Gebot

  4. Vickrey-Auktion (auch Second-Price Auctions oder Sealed-Bid Auctions)
    • verdeckte Gebotsabgabe in schriftlicher Form
    • jeder Bieter kann nur ein Angebot abgeben
    • Zuschlag erhält Höchstbietender
    • Kaufpreis entspricht dem zweithöchsten Gebot

Verwandte "Versteigerung" Rechtsbegriffe

Kaufrecht, Kaufvertrag, Mietkauf, Produkthaftung, Widerrufsrecht, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Vorvertrag, eBay & Recht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Versteigerung - Ihr Versteigerung Informationstipp

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